Reģions: Vācija
Ekonomika

Verbot der Annahme von Aktienoptionen durch Bundestagsabgeordnete

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Bundestag
115 Atbalstošs 115 iekš Vācija

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 13.04.2022
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Das Gewicht der Wirtschaftslobby in unserem politischen Willensbildungsprozess verschiebt den Einfluss auf das politische Geschehen zuungunsten der Bürger in Richtung eines verstärkten Einflusses von Wirtschaftsunternehmen und –verbänden.

Im Rahmen der Amthor-Affäre wurde gar bekannt, dass es Bundestagsabgeordneten erlaubt ist Aktienoptionen von Unternehmen anzunehmen, die damit das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Sinne ihrer Aktionäre auch gegen Bürgerinteressen beeinflussen können.

Hierin kommt ein Exzess des Lobbywesens zum Ausdruck, der unsere Demokratie bedroht und Aktionärsinteressen vor Bürgerinteressen stellt.

Diese Petition hat zum Ziel, öffentlich besoldeteten Personen, mindestens aber Abgeordneten, Ministern und deren Mitarbeitern die Annahme von inzentivierenden Unternehmenspapieren (Aktienoptionen, Aktien und Papieren mit ähnlicher Wirkung) zu untersagen.

Es ist ein Strafrahmen festzulegen, der bei Zuwiderhandlung bis zum Verlust der öffentlich besoldeten Position führen kann.

Pamatojums

Im Rahmen der Amthor-Affäre wurde bekannt, dass es Bundestagsabgeordneten erlaubt ist, Aktienoptionen von Aktiengesellschaften anzunehmen. „Laut Bundestagsverwaltung ist die Übertragung von Aktienoptionen nicht anzeigepflichtig. Zum Zeitpunkt dieses Rechtsgeschäfts fließe kein Vermögen zu, sondern das bloße Recht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu erwerben.“ [1] MSN.

Nach dieser Aussage ist die Annahme von Aktienoptionen nicht nur nicht untersagt, sondern auch nicht einmal anzeigepflichtig.

Die Begründung dieser Aussage ist nicht nachvollziehbar, ist doch gerade der Sinn der Vergabe einer Aktienoption dem Empfänger im Erfolgsfall Vermögen zufließen zu lassen!

Dieser Zustand ist nicht haltbar!

Aktienoptionen sind ein in Aktiengesellschaften entwickeltes Vergütungsinstrument, mit denen Vorstände, Geschäftsführer auf die Interessen der Shareholder, der Aktionäre verpflichtet werden: Dem Manager wird für den Fall, dass sein Engagement zum Anstieg des Aktienkurses führt, erlaubt, den gesamten Kursgewinn eines für ihn bereitgehaltenen Aktienpaketes einzustreichen.

Die Anwendung dieses Motivierungs- und Vergütungsinstrumentes auf Bundestagsabgeordnete dient dementsprechend dem Zweck, diese auf Shareholderinteressen (z.B. Abwendung des Glyphosatverbotes, Einführung der Autobahnmaut), nicht auf Bürgerinteressen zu verpflichten.

Inzentivierende Unternehmenspapier (u.a. Aktienoptionen) sind also ihrem Design nach gedacht, die Interessenslage des Optionsnehmers (z.B. des Abgeordneten) mit der des Optionsgebers (des Unternehmens) in Einklang zu bringen. Öffentlich besoldete Personen, insbesondere aber Volksvertreter, Minister und Ministeriumsmitarbeiter sind aber dem Gemeinwohl, nicht dem Shareholder-wohl verpflichtet.

Der persönliche wirtschaftliche Vorteil des Abgeordneten wird durch diese Papiere verknüpft mit einem Abstimmungsverhalten zugunsten des Optionsgebers, i.e. des Wirtschaftsunternehmens.

Der Bürger, mit dessen Mandat der Abgeordnete im Bundestag sitzt, und für dessen Interessen er sich engagieren sollte, zieht hier eindeutig den Kürzeren.

Der Abgeordnete ist nicht einmal verpflichtet, diese Abhängigkeit der Bundestagsverwaltung kundzutun.

 Das öffnet korruptem Verhalten Tür und Tor!

Es mag erscheinen, dass es sich bei diesem Sachverhalt um eine Technikalität handelt. Dem ist aber nicht so!

Die Auswirkung des überproportionalen Einflusses von Shareholder-Interessen auf unsere politischen Entscheidungsträger betrifft alle Bereiche unseres Lebens. Da geht es um Umweltschutz, unser Bildungssystem, Steuerrecht, unser Gesundheitssystem etc.. Zu all diesen Themen fällen unsere Abgeordneten Entscheidungen. Wenn sie diese nicht zu unserem sondern zugunsten der Shareholder der interessierten Unternehmen treffen ist das zu unser aller Nachteil!

Die Annahme dieser Petition würde diesem unhaltbaren Zustand entgegentreten.

Quelle:

[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lobbyismus-fall-amthor-spd-und-fdp-fordern-anzeigepflicht-fuer-aktienoptionen/25971792.html?ticket=ST-4214486-7naKOl63KdNSAqkiIb3r-ap2

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Einer sachgleichen, zu einem früheren Zeitpunkt bereits geprüften Petition konnte nicht entsprochen werden. Dementsprechend wurde auch das Petitionsverfahren abgeschlossen. Die Beschlussempfehlung zur älteren Petition samt Begründung finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-02-1101-006821 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

  • Die Petition wurde vom Petitionsausschuss abschlägig beschieden. Eine entsprechende Nachricht ging mir am 16.4.2022 zu.
    Die beigelegte, ausführliche Begründung war äußerst unzufriedenstellend, teilweise sachlich falsch und berücksichtige wesentliche Sachverhalte nicht:
    + Bei Aktienoptionen handele es sich um allgemein verfügbare Finanzinstrumente. (Was soll diese Aussage? Es geht darum, MdBs zu verbieten,sich von AGs Aktienoptionen "schenken" zu lassen! Denn AGs "schenken" diese ja nicht irgendjemand, sondern MdBs von denen sie sich etwas erwarten)
    + Sie seien eine Möglichkeit des Vermögensaufbaus und der Alterssicherung, die man MdBs nicht verwehren könne. (doch! Dieser Punkt ist geradezu zynisch: Hier wird passive Korruption zur Möglichkeit... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Die Idee ist gut, aber sollte man nicht zuerst eine für Minister Offenlegungspflicht einführen, in der sie ihre Firmenbeteiligungen und Interessenskonflikte aufzeigen müssen? Z.B. Aktienbeteiligungen an Autoherstellern oder Pharmafirmen?

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