Περιοχή: Γερμανία

Verbot der Annahme von inzentivierenden Unternehmenspapieren für öffentlich besoldete Personen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Υποστηρικτικό 39 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

39 Υποστηρικτικό 39 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass öffentlich besoldete Personen, mindestens aber den Abgeordneten, Ministern und deren Mitarbeitern die Annahme von inzentivierenden Unternehmenspapieren (Aktienoptionen, Aktien und Papieren mit ähnlicher Wirkung) zu untersagen. Es ist ein Strafrahmen festzulegen, der bei Zuwiderhandlung den Verlust der öffentlich besoldeten Position beinhaltet.

Αιτιολόγηση

Aus der Presse entnehme ich: „Laut Bundestagsverwaltung ist die Übertragung von Aktienoptionen nicht anzeigepflichtig. Zum Zeitpunkt dieses Rechtsgeschäfts fließe kein Vermögen zu, sondern das bloße Recht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu erwerben.“ Nach dieser Aussage ist die Annahme von Aktienoptionen nicht nur nicht untersagt, sondern auch nicht anzeigepflichtig.Die Begründung dieser Aussage ist nicht nachvollziehbar, ist doch gerade der Sinn der Vergabe einer Aktienoption dem Empfänger im Erfolgsfall Vermögen zufließen zu lassen! Dieser Zustand ist nicht haltbar!Inzentivierende Unternehmenspapier (u. a. Aktienoptionen) sind ihrem Design nach gedacht, die Interessenslage des Optionsnehmers (z. B. des Abgeordneten) mit der des Optionsgebers (des Unternehmens) in Einklang zu bringen. Öffentlich besoldete Personen, insbesondere aber Volksvertreter, Minister und Ministeriumsmitarbeiter sind aber dem Gemeinwohl verpflichtet.Der wirtschaftliche Vorteil des Empfängers von inzentivierenden Unternehmenspapieren wird verknüpft mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Optionsgebers. Dagegen kann der Empfänger bei für das Gemeinwohl vorteilhaftem Verhalten nicht mit einem Vermögensvorteil rechnen. Die Annahme von inzentivierenden Unternehmenspapieren bringt also Personen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, per definitionem in einen nicht akzeptablen Loyalitätskonflikt.Das öffnet korruptem Verhalten Tür und Tor!Die Annahme dieses Antrages würde diesen unhaltbaren Zustand beenden.

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