Dilekçe süreci tamamlandı
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Verbot des Tragens von Kinder ängstigenden Horrormasken in der Öffentlichkeit, insbesondere zu Halloween und freier Verkauf in Fußgängerzonen usw.
Gerekçe
Das Sehen von Horrorfilmen schadet Kindern. Der Verkauf an sie ist verboten. Mittlerweile werden Horrormasken aus entsprechenden Filmen frei verkauft und im öffentlichen Raum ausgestellt. Die furchteinflößenden Darstellungen werden immer extremer; es handelt sich keineswegs mehr "nur" um Totenschädel oder Skelette. Widerwärtige Gruselmasken mit hervortretenden Augen, Blut, Adern, Beilen im Kopf, Grimassen uvm. ängstigen Kinder. Eltern können mit ihren Kleinen (z. B. Kindergartenalter und jünger - zu Fuß, im Kinderwagen oder Buggy) Fußgängerzonen und Geschäfte insbesondere vor Halloween und Karneval nicht mehr aufsuchen. Kinder bekommen vom Anblick tagelang Alpträume.
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