Alueella: Saksa
Talous

Verbot von Abmahnungen durch Rechtsanwälte ohne Auftraggeber; Aufnahme als Straftatbestand

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Es möge beschlossen werden, dass Rechtsanwälte und Kanzleien ohne Auftraggeber keine IP-Adressen sammeln, die Adressaten ermitteln, Abmahnungen verschicken, Vergleiche anbieten, Rechtsanwaltskosten dafür verlangen und Strafzahlungen annehmen dürfen, ohne dass die Kanzlei hierfür von dem Rechteinhaber ausdrücklich und schriftlich beauftragt wurde, der eigentlich Anspruch auf die Schadensersatzzahlung hätte. Außerdem, dass Schadensersatzleistungen ausnahmslos dem Geschädigten zugutekommen sollen und kein Dritter, ohne dessen Wissen und Einverständnis, diese für sich vereinnahmen darf.

Des weiteren, dass das Versenden und Entgegennehmen von Schadensersatz - und Vergleichsleistungen ohne von dem Rechteinhaber beauftragt worden zu sein, als Straftatbestand in das Strafgesetz, entsprechend der Erpressung, sowie des Diebstahls, aufgenommen werden soll. Das es sich im Prinzip um zwei Straftaten handelt ist die Schadenssumme zu verdoppeln.

Zudem soll beschlossen werden, dass das willkürliche Sammeln von IP-Adressen, sowie deren namentliche Zuweisung, gegen den Datenschutz verstößt und ebenfalls als Delikt aufgenommen und geahndet wird.

Perustelut

Rechtsanwälte und Kanzleien bereichern sich durch das Wesen der Abmahnindustrie, indem sie Urheberrechtsdelikte aufdecken, sich die Adresse zu der IP-Adresse per Gerichtsbeschluss besorgen, den Beschuldigten anschreiben, ihm androhen das Vergehen anzuzeigen, wenn der geforderte Betrag nicht überwiesen wird, ohne, dass der tatsächliche Rechteinhaber der Kanzlei hierfür das Mandat erteilt hat noch davon Kenntnis und die Kanzlei den Betrag an diesen auszahlt. Dh, dass sich die Kanzlei durch Erpressung an dem Gut des Rechteinhabers bereichert. Dies gilt es zu unterbinden und zu garantieren, dass nur Rechteinhaber für Urheberrechtsverletzungen entschädigt werden, sofern sie dies beauftragen wollen !

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