Region: Tyskland

Verbot von Computertomografie-Untersuchungen

Framställaren
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
83 Stödjande 83 i Tyskland

Insamlingen är klar

83 Stödjande 83 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

vidarebefordrar

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Computertomografie / Computertomographie zu verbieten und für damit Untersuchte bzw. deren Nachkommen Schadensersatzregeln zu erarbeiten.

Orsak

Im Gesundheitswesen findet die Computertomografie (CT) Anwendung. Beobachtet wurde, dass entgegen gesetzlicher Bestimmungen Röntgenassistentinnen und deren Kolleginnen Patienten ohne Hinzuziehung eines Röntgenarztes scheinbar aus "Profitinteressen" zu Computertomografien des Schädels intensiv "beschwatzen" und weder Patienten noch deren Betreuer aufgeklärt und ordnungsgemäß um Erlaubnis gefragt werden. Die CT stellt offensichtlich eine "gefährliche Körperverletzung" dar. Es gibt das weniger schädliche einfache Röntgen sowie die Magnetresonanztomographie und Ultraschalluntersuchungen.Ich musste feststellen, dass von Seiten des Gesundheitswesens und der Justiz einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft sogar vielfache Computertomografien des Hirnschädels verteidigt werden. Da es nicht zugemutet werden kann, dass Menschen wegen Interessen "Herrschender Krankheit und Tod" hinnehmen müssen und wer sich dagegen wehrt, neben Gesundheitsschäden auch noch die Kosten einer üblicherweise vergeblichen Rechtsverfolgung tragen muss, muss die Petition eingereicht werden.Nach einem Urteil des BGH stellt ein um 100-faches herkömmliches Röntgen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren eine gefährliche strafbare Körperverletzung dar. Als das Urteil erging, gab es noch keine Computertomografie. Mit der neuartigen Computertomografie bekommt man schon bei einmaliger Anwendung eine Strahlendosis verabreicht, die entspricht der 100- bis 500- bzw. bis 1000 fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens Diesem Treiben muss Einhalt geboten werden und Geschädigte bzw. im Todesfall müssten deren Erben Entschädigungen erhalten, z. B. von den Anwendern der Computertomografien sowie von Herstellern der Geräte und vom Staat, soweit seine Organe für die Zulassung der CT-Geräte bzw. der CT-Untersuchungen zuständig sind. Es wird gebeten, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

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Es muss nicht Computerertomografie sein, denn es gibt andere Untersuchungsmethoden wie Bluttest (https://www.scinexx.de/news/medizin/kopfverletzungen-bluttest-statt-hirnscan/), Ultraschall (https://www.apotheken-umschau.de/Duplexsonografie-und-Dopplersonografie) und Magnetresonanztomografie.

Inga KONTRA-argument än.

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