Regione: Germania

Verbot von politischen Parteien und Organisationen - Abschaffung des Parteiverbotsverfahrens

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
466 Supporto 466 in Germania

La petizione è stata respinta

466 Supporto 466 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...den Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. mit den §§ 13 Nr. 2 und 43 folgende BVerfGG abzuschaffenschaffung, damit keine Parteiverbotsverfahren mehr durchgeführt werden können.

Motivazioni:

Aus demokratischen Erwägungen ist das Verbot von Parteien und damit von politischen Meinungen nicht akzeptabel. Denn eine freiheitliche Demokratie muss auch abweichende, radikale Auffassungen ertragen können und daher ist eine Demokratie ohne Demokraten ohnehin zum Untergang verurteilt. Deshalb muss eine demokratische Kraft einer Gesellschaft groß genug sein, um den Feinden der Demokratie etwas entgegen zu setzen. Die Reduzierung der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten auf die Frage von Verboten wird dem Thema nicht gerecht. Die Fixierung auf staatliche Maßnahmen lenkt den Blick von der notwendigen gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus auf die Zuständigkeit des Staates ab. Unterstützt wird damit eine passive, auf autoritäre Lösungen setzende Haltung. Verbote und Einschränkungen gegen rechts schlagen immer auch auf die Linke zurück. Mit der Legitimierung staatlich autoritärer Maßnahmen gegen rechts, werden solche Maßnahmen auch gegen links legitimiert. Wenn wir es schaffen, das allgemein akzeptierte Bild der gleichwertigen Gefahren von rechts und links (Extremismusmodell) zu delegitimieren, dann sind wir stark genug, der extremen Rechten gesellschaftlich zu begegnen. Verbote gegen rechts führen nur zu einer organisatorischen Veränderung der Szene, nicht zu ihrer dauerhaften Schwächung. Denn die Erfahrungen mit zahlreichen Verbotsverfahren gegen rechts (z.B.FAP u.a.) haben gezeigt, dass es in Kürze zu einer Neustrukturierung kommt. Die in den 90er Jahren entstandene Kameradschaftsszene ist eine Folge der Verbotsmaßnahmen aus den 90ern. Daher sind Verbotsverfahren abzuschaffen und der Art. 21 Abs. 2 GG und auch die Paragraphen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entsprechend dazu zu streichen.

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Novità

  • Pet 1-17-06-1124-036215Verbot von politischen Parteien und
    Organisationen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Streichung von Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung
    mit den §§ 13 Nr. 2 und 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz gefordert, damit
    keine Parteiverbotsverfahren mehr durchgeführt werden können.
    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 466 Mitzeichnungen und
    116 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    der vorgetragenen Aspekte im... avanti

lol

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