Región: Alemania

Verbot von Schliefenanlagen

Peticionario
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Apoyo 31 En. Alemania

Colecta terminada.

31 Apoyo 31 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Expedición.

Mit der Petition wird gefordert, Schliefenanlagen in Deutschland zu verbieten, wie es in zig anderen Ländern der Europäischen Union bereits erfolgt ist.

Razones.

In Schliefenanlagen werden Jagdhunde darauf abgerichtet, in Fuchsbauten einzudringen, die Füchse aufzuspüren und herauszutreiben („den Kessel sprengen“, wie die Jäger es nennen), damit die flüchtenden Füchse außerhalb des Baus durch die Jäger getötet werden können.Aus gesetzlichen Gründen ist vorgeschrieben, die künstlichen Fuchsbauten (Schliefenanlage) so zu gestalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Hund und Fuchs nicht möglich ist. Die Jagdlobby argumentiert, dass die Füchse, die in solchen Einrichtungen zum Einsatz kommen, speziell dafür aufgezogen wurden und an den Menschen gewöhnt sind.Das ändert aber nichts daran, dass es sich hier weiterhin um Wildtiere mit Fluchtinstinkt handelt, die jedes Mal Todesängste und unvorstellbaren Stress erleiden müssen, wenn die Hunde in den Bau stürmen. Der Fuchs kann schließlich nicht wissen, dass der Hund ihn nicht beißen kann.Nach §3 Nr. 1b Tierschutzgesetz ist es verboten „an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind (…) anzuwenden“.Der dem Fuchs zugefügte Stress, wenn ein Hund auf ihn abgerichtet wird und ihn durch einen künstlichen Bau treibt, ist ein solches erhebliches Leiden.Nach § 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz ist es verboten „ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen“.Davon unabhängig kann ein Fuchs in solchen Anlagen nicht artgerecht gehalten werden.In unserer Verfassung ist der Tierschutz als Staatsziel verankert (Artikel 20a GG). Die aktuellen Regelungen, nach denen solche Abrichtungsanlagen erlaubt werden, widerstreben dem.Bei anderen Tieren, die durch die Gegend gehetzt werden, würde es schon längst Anzeigen und Bußgelder hageln, bei Füchsen nennt die Jagdlobby dies „waidgerecht“.

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