Tierschutz

Verbot von sexuell motivierten Handlungen an Tieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss
1.825 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.825 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Gefordert wird: - ein Verbot jeglicher sexuell motivierter Handlungen an Tieren durch Ergänzung des §3 des Tierschutzgesetzes! - durch schärfere Gesetze und Kontrollen die Verbreitung tierpornographischer Darstellungen im Internet zu unterbinden und die Urheber konsequent zu Belangen! - Tierärzte, Veterinärämter, Polizei und Landwirte so zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen für sexuelles Vergehen an Tieren rechtzeitig erkennen und rechtliche Schritte einleiten können!


We demand: - a prohibition of every sexual motivated way of acting on animals due to supplement §3 of German animal welfare law! - through severe laws and supervisions prevent circulating images and illustrations shows off sexual abuse of animals in the internet and originators to prosecute with determination. - to train veterinarians, veterinary offices, police and farmers to perceive symptoms of sexual misdemeanor on animals in consequence of court of justice will be able to initiate take legacy action.


Si chiede: - Il divieto di qualsiasi atto sessuale su animali, completandola del § 3 della legge sulla protezione degli animali! - Bloccare attraverso leggi più severe e controlli la diffusione di immagini pornografiche con animali su Internet e punire gli autori! - Formare Veterinari, asl, polizia e agricoltori in modo da riconoscere i segni possibili di reati sessuali contro gli animali in tempo per poter agire immediatamente!

Begründung

Unter Zoophilie versteht man jede Form sexueller Handlungen von Menschen an Tieren. Bis 1969 waren in Deutschland sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier durch §175b des Strafgesetzbuches verboten. Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Strafrechtsreform aufgehoben. Das derzeitige Tierschutzgesetz bietet nur minimale Grenzen. "Leider haben 40 Jahre Vollzugspraxis des Tierschutzgesetzes aber gezeigt, dass die tierschutzrechtlichen Regelungen bei dieser Thematik ins Leere laufen. Verschiedene Fälle zeigten, dass selbst bei offen geständigen Tätern keine Konsequenzen möglich sind", so Dr. Madeleine Martin, Hessens Tierschutzbeauftragte. Die bestehende Regelung in §1 und § 17 des Tierschutzgesetzes reichen nicht aus, um Tiere wirkungsvoll vor einem derartigen Missbrauch zu schützen und die Strafverfolgung der Täter in allen Fällen sicherzustellen. Nach der geltenden Rechtslage ist einem Täter nachzuweisen, dass er dem Tier aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Schäden zugefügt hat. Dies ist in der Praxis oft nur sehr schwer zu beweisen. So sind zum Beispiel Schläge, Tritte, anales oder vaginales Penetrieren im Nachhinein kaum belegbar. Von Bedeutung ist auch, dass die Grenzen zwischen zoophilen, pädophilen und generellen Gewalttätern häufig fließend sind. Das belegen verschiedene Veröffentlichungen und Dissertationen aus Deutschland und dem Ausland.

Ein paar Beispiele: - Spiegel, August 2005 Bericht über Serienmörder Frank Gust. "Amerikanische Forscher ermitteln bei Sexualstraftätern einen Anteil von fast 70% Tierquälern. Offenbar ist Tierquälerei ein Warnzeichen." - Dr. Annamaria Grabowski Psychologin und Psychoanalytikerin. 1970 wurden die Lebensläufe von Serienkillern in Gefängnissen durch das FBI beleuchtet. Sie entdeckten, dass viele Insassen bereits als Kinder Tiere gequält oder getötet hatten. - Essay Dr. Grabowski auf "verschwiegenes-tierleid.de" - Umfangreiche Aktivitäten zoophiler Personen im Internet lassen auf ein enormes Dunkelfeld schließen (z.B. https://www.tlover.info/)) Vgl. Literaturangaben Dr. Gieri Bollinger, Jurist, Tier im Recht transparent FN 4 S.71) - Tierquälereien stellen oft eine Etappe des kriminellen Werdegangs bei Gewaltverbrechern gegenüber Menschen dar. - Bericht auf tierimrecht.org - Abel, Jordan and Wiegel, ATSA Coference 2.11.2007; the sexual behavior predictors of sexual abuse of children. - Die Autoren Helen Munro und Michael (2001) stellen in einem Aufsatz (vgl. Helen Munro und Michael Thrusfield: sexual abuse in Beetz/Poberscek(Hrsg.), Bestiality and Zoophilia S.71-81, 2005) fest, dass das Muster der Täter, die sexuelle Handlungen an Tieren vornehmen, sehr ähnlich dem der Täter ist, die Kinder missbrauchen. Dies bestätigt auch die Untersuchung von Andrea Beetz im Rahmen einer Dissertation (vgl. Andrea Beetz, Dissertation: „Love, violence and sexuality in relationship between humans and animals", Shaker Verlag, Aachen 2002).


Motivation Zoophile means any kind of sexual act between humans and animals. Until 1969 sexual contacts between man and animals was banned due to § 175b of German penal code. In this year the law was annulled owing to the renewal of this statute. The current animal welfare law guarantees just inferior protection respectively not at all. “40 years of execution the animal welfare law reveals that the preventions of cruelty to animals are of no avail. Several cases show us that there are not able to any consequences even at perpetrators admit their criminal offence.” Dr. Madeleine Martin, attorney for the prevention of cruelty to animals, Hessen, Germany. The current settlements according to §1 and §17 of the animal welfare law, are not adequate to protect animals effective from abuse and the punishment of the perpetrators to provide security for all cases. Pursuant to legal status it is prove to the perpetrator he had supplied considerable pain to the animal and disabled it in brutality. In reality it is difficult to prove. In example a posteriori hits and kicks, anal and vaginal penetrations are hardly evident. To have a bearing on this subject are that the definition between zoophile, pedophile and other violent criminals are often transferable, in accordance with publications and documentary evidences from Germany and other countries.

Some examples of documentary: - Spiegel, August 2005, Report about serial killer Frank Gust: “American scientists ascertained that near of 70% of sexual delinquents are commit cruelty on animals. It seems animal cruelty are a warning-signal.” - Dr. Annamaria Grabowski, psychologist and psychiatrist. In 1970 curriculum vitae of prisoned serial killers were analyzed by the FBI. The agents discovered that a number of prisoners had tortured animals already as they were children. - Essay, Dr. Grabowski on verschwiegenes-tierleid.de. - “Activities of zoophile persons in the internet suggest there must be an enormous hidden sphere.” Dr. Gieri Boll

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Bin auch für ein Verbot von Stubenfliegen im Schlafzimmer. Die Stubenfliegen dürfen nicht genötigt werden, beim Sex zuzuschauen oder unkeuschen Bildern oder Handlungen ausgesetzt zu sein.. Gilt auch für Mücken und anderes Getier oder Gewürm. Aber auch für Hunde und Katzen und Wellensittiche und vor allem: Meerschweinchen - raus aus dem Bett!

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