Region: Niemcy

Verbraucherinsolvenzverfahren - Grundrecht auf Wohnung während der Privatinsolvenz

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
373 Wspierający 373 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

373 Wspierający 373 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Grundrecht auf Wohnung während Privatinsolvenz

Uzasadnienie

Eine Privatinsolvenz ist ein langer und sehr harter Prozeß , ganz gleich aus welchen Gründen jemand in dieser Situation ist. Leider wird man auf dem Wohnungsmarkt gleich vorverurteilt, wenn man angibt Privatinsolvenz, ohne das nachgefragt wird , ob man jemals Mietschulden hatte. Und viele Wohnungsgesellschaften vermieten an Menschen in Privatinsolvenz nicht. Dabei ist der ganze Prozeß abgesichert und wird überwacht von Treuhändern/Insolvenzverwaltern. Das hat auch etwas mit Respekt und Menschenwürde zu tun. Wir fordern vom deutschen Bundestag: das Grundrecht auf Wohnung für alle Menschen die sich in der Privatinsolvenz befinden.

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Aktualności

  • Pet 4-17-07-3110-037639Verbraucherinsolvenzverfahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird ein Grundrecht auf Wohnung während der Privatinsolvenz
    gefordert.
    Zur Begründung trägt die Petentin vor, dass Menschen in Privatinsolvenz auf dem
    Wohnungsmarkt vorverurteilt würden, wenn diese angeben würden, dass sie sich in
    Privatinsolvenz befänden. Viele Wohnungsgesellschaften würden an diese Personen
    nicht vermieten, unabhängig davon, ob Mietschulden bestünden. Dabei sei der
    ganze Prozess abgesichert und von Treuhändern/Insolvenzverwaltern überwacht.
    Die Eingabe wurde als öffentliche... dalej

Brak argumentu ZA.

Die Kommunen müssen für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, Wohnmöglichkeiten ( ggf. auch Wohnheimplätze) bereitstellen. Einfach bei der Kommune mal FRAGEN. Ansonsten sind Mietverträge privatrechtliche Vereinbarungen: Wer nachgewiesen hat, dass er in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen nicht eingehalten hat, hat es halt schwer, ernstgenommen zu werden.

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