Verbraucherschutz - Angabe von Acetaldehyd in Produkten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
103 Unterstützende 103 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

103 Unterstützende 103 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Getränke- (einschließlich Milch) und Lebensmittelhersteller/Inverkehrbringer verpflichtet werden - auf den entsprechenden Produktetiketten - anzugeben, ob Acetaldehyd in ihren Produkten vorhanden ist.

Begründung

Acetaldehyd ist nicht nur krebserregend, sondern vor allen Dingen ein sogenannter MAO-Hemmer. In diesem Fall ein MAO-B-Hemmer. MAO-B baut im Gehirn die Stoffe Dopamin und Serotonin ab. Bei der Behandlung von Depressionen werden MAO-B-Hemmer auch als Antidepressiva eingesetzt.Es ist daher nicht auszuschließen, dass der MAO-B Hemmer Acetaldehyd suchtfördernd wirken könnte.Acetaldehyd hat daher in unseren Getränken (insbesondere in alkoholischen) und vor allen Dingen in unseren Lebensmitteln nichts zu suchen.Der Deutsche Bundestag möge daher beschließen das Getränke- (einschließlich Milch) und Lebensmittelhersteller/Inverkehrbringer verpflichtet werden - auf den entsprechenden Produktetiketten - anzugeben, ob Acetaldehyd in ihren Produkten vorhanden ist.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern