Περιοχή: Γερμανία

Verbraucherschutz - Anhebung der Koffein-Höchstmengen in Energy-Drinks

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
170 Υποστηρικτικό 170 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

170 Υποστηρικτικό 170 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die zulässige Höchstmenge an Koffein in Energy-Drinks aufgehoben oder deutlich nach oben angepasst wird.

Αιτιολόγηση

Aktuell ist die zulässige Höchstmenge für Koffein in Energy-Drinks auf 32mg/100 ml festgelegt. Diese Einschränkung ist das Resultat desinformatorischer Medienkampagnen. Konsumenten von Energy-Drinks schätzen diese aufgrund ihrer stimulierenden Wirkung und insbesondere auch wegen deren Koffeingehalt. Tatsache ist aber, dass eine durchschnittliche Tasse Filterkaffee eine höhere Koffeinmenge enthalten darf, ohne dass jemals eine Notwendigkeit gesehen wurde, diese gesetzlich zu beschränken. Die Koffeinhöchstgrenze bei Energy-Drinks stellt eine Benachteiligung der Hersteller und eine unsinnige Bevormundung der Konsumenten dar. Sollten Jugendschutzaspekte hier eine Rolle spielen, so würde es reichen Energy-Drinks mit Koffeinwerten über 32 mg/ 100 ml mit einer Altersbeschränkung ähnlich dem Alkohol zu versehen. Selbst wenn aufgrund von Hilfsstoffen wie Taurin eventuell von Energy-Drinks eine größere Gesundheitsgefahr ausgeht, als von Filterkaffee, so sind die Gefahren doch weit geringer einzuschätzen als die Gefahren des Alkohols. Spirituosen mit Alkoholanteilen von teilweise sogar 80 % werden legal gehandelt. Der extrem geringe zulässige Koffeinwert von 32 mg/ 100 ml motiviert Konsumenten hingegen dazu, die Wirkung von Energy-Drinks beispielsweise durch Beigabe zerstoßener Koffein-Tabletten aus der Apotheke zu verstärken, was auf vielen Feiern eine gängige Praxis ist. Hieraus resultieren unkalkulierbare Gefahren, die vermeidbar wären, wenn die Koffeinhöchstgrenze für Energy-Drinks entsprechend angehoben würde.

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Νέα

  • Pet 3-17-10-7125-056531

    Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die zulässige Höchstmenge Koffein in Energy-
    Getränken aufgehoben oder deutlich erhöht wird.
    Er führt aus, dass diese derzeit auf 32 Milligramm pro 100 Milliliter festgelegt sei.
    Diese Einschränkung sei die Folge von Medienkampagnen, mit denen nicht
    zutreffend informiert würde. Sofern der Jugendschutz eine maßgebliche Ursache für
    diese Regelung sein solle, würde es reichen, die Getränke mit höheren
    Koffeinmengen mit... παρακάτω

Συζήτηση

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