Verbraucherschutz - Ausweisung der real entstehenden Kosten für bestimmte Artikel

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
158 Ondersteunend 158 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

158 Ondersteunend 158 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Einzelhandel ein Teil der Artikel mit der Summe der Aufwendungen für 1. Jährlicher Wertverlust (= Kaufpreis / Lebensdauer) 2. Kosten des jährlichen Energieverbrauchs 3. Jährliche Kosten für Zubehör wie Batterien 4. Jährliche Wartungs- und Reparaturkosten den wirklichen Kosten - wiKos - auszeichnen muss Vorgehen: a) Diese Petition beurteilen. Falls positiv --> b) einige geeignete Produkte festlegen, damit Erfahrungen sammeln c) Produktpalette

Reden

Es ist sehr schwierig, diesen vielschichtigen Vorschlag mit 3000 Zeichen verständlich darzustellen. Fehlendes muss in der Diskussion nachgeholt werden. Die Umweltproblematik gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Gesetzgeber reagierte bisher mit einer großen und ständig steigenden Zahl von Vorschriften. Die große Zahl ist deshalb nötig, weil die einzelnen Regeln oft nur einen winzigen Teilaspekt dieses Themas betreffen. Beispiel: "Öko-Design-Verordnung (EG) Nr. 107/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Set-Top-Boxen". Meist legen die Vorschriften Grenzwerte fest. Diese müssen laufend dem Stand der Technik angepasst werden. Das ist aufwändig und teuer. Hinzu kommt, dass kollaterale Auswirkungen oft nicht bedacht werden. (Beispiel: Palmöl). Wir brauchen also zumindest parallel zum jetzigen Vorgehen, Ansätze, bei denen die Probleme breitbandig angegangen werden. Mit dieser Petition sollen der Energie- und Rohstoffverbrauch bei der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern eingeschränkt werden. Dies soll jedoch nicht durch einzeln vorgeschriebene Grenzwerte, sondern durch Wettbewerb in Verbindung mit transparenten Kosten realisiert werden. Mit den eingangs erwähnten wiKos kann ausnahmslos jedes Gerät hinsichtlich der Umwelt- und Rohstoffverbrauchs-Eigenschaften, sowie den Gesamtkosten mit einer einzigen Zahl charakterisiert werden. Kunden, die niedere wiKos wählen, entscheiden sich automatisch für die besseren Umwelt- und Rohstoff-Kriterien. Je kleiner die wiKos, desto ausgereifter ist das Erzeugnis - natürlich bei gegebenem Funktionsumfang. Da sich die Hersteller nicht selbst benoten sollten, müssen diese vier Werte - mit Ausnahme des Kaufpreises; bezogen auf den Durchschnittskunden - von einer unabhängigen Stelle ermittelt und elektronisch veröffentlicht werden. (Diskussion über Einzelheiten dazu bitte später). Der Einzelhandel kann daraus die wiKos berechnen, und damit die Waren auszeichnen. Durch diese Transparenz hätten Erzeugnisse mit niederen wirklichen Kosten einen Wettbewerbsvorteil. Die Hersteller wären motiviert, für alle vier wiKos-Kriterien möglichst gute Werte zu erzielen. Bisher mussten nur Grenzwerte eingehalten werden. Individuelle wiKos ließen sich in einem Internetportal berechnen. Übers Handy wäre diese Information auch direkt in einem Geschäft verfügbar. Gesetze und Verwaltung: Nach und nach vereinfacht werden könnten:

Gesetz "über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte" BGB - Kaufvertragsrecht - gesetzliche Gewährleistung. Ergänzungen bei: Preisauszeichnungsgesetz Insgesamt ergeben sich deutliche Vereinfachungen und Entlastungen. Für den Aufbau dieses Systems sind jedoch erfahrene Leute gefragt. Gesetze geben Soll-Grenzen vor. Nur wenige Fachleute sind in der Lage technisch sinnvolle Werte zu definieren. Für die wiKos werden nur Ist-Werte benötigt, die praktisch jeder ermitteln kann.

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Nieuws

  • Pet 1-17-09-7125-036329Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll für den Einzelhandel eine Verpflichtung zur Auszeichnung der für
    diesen Artikel entstandenen Aufwendungen erreicht werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der Energie- und
    Rohstoffverbrauch bei der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern müsse
    gesenkt werden. Dies solle jedoch nicht durch einzeln vorgeschriebene Grenzwerte,
    sondern durch Wettbewerb in Verbindung mit transparenten Kosten realisiert
    werden. Hierzu werde eine gesetzliche Pflicht für den Einzelhandel... verder

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