Verbraucherschutz - Deutliche Herabsetzung des Grenzwertes für Formaldehyd, insbesondere in Kosmetikprodukten (z. B. Nagellack)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
181 Unterstützende 181 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

181 Unterstützende 181 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den "Grenzwert" für Formaldehyd (Formalin, Bronidox, ... ) insbesondere in Kosmetikprodukten wie Nagellack, DEUTLICH zu minimieren !

Begründung

Durch die empfindliche Nagelhaut können Giftstoffe wie Formaldehyd (und Formaldehydabspalter, aber auch: Phthalate, Toluol [und andere aromatische Kohlenwasserstoffe], halogenorganische Verbindungen, Acrylate, .. ) gut in den Körper gelangen, und zudem in unsere sensible Gesichtshaut. Besonders gefährdet sind die Augenlider (welche wir mit unseren Fingern anfassen..), aber auch die Haut und die Haare unserer Partner, Kinder ... Es gibt natürlich die EU-Kosmetikrichtlinie, die besagt, in welcher Konzentration diese Giftstoffe überhaupt in Nagellacken (Duschgels, Körperlotions, ...) vorkommen dürfen. Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über 1 % des Inhalts ausmachen. Die, die mit weniger als 1 % enthalten sind, müssen nicht in der vorgenannten Reihenfolge aufgelistet werden. Kein Nagellack, der in der EU produziert wurde, kann NACHWEISLICH einfach so krank machen – und genau hier fängt das Problem an! Interessant wird es nämlich, wenn es darum geht, wie hoch diese Grenzen genau sind, und ab welcher Konzentration ein Stoff denn nun wirklich gefährlich wird, bz.w. ab welchem "Grenzwert" uns die Bundesregierung den ein oder anderen Stoff "zumutet" ... .. Denn die Labore der Industrie haben sich mittlerweile darauf spezialisiert "ihre eigenen Grenzwerte" nach genau diesem Kriterium zu "erforschen":Erst wenn man einem Hersteller genau nachweisen könnte, dass die Konzentration von dem Stoff (x/y) zum Tod oder einem Krebs, ..., bei einer Person geführt habe, würde es zu einen sog. Präzedenzfall kommen; der Fabrikant dafür haftbar gemacht und dann der Grenzwert entsprechend herunter gesetzt ! ! ! Zudem kommt aber auch noch das Problem, dass ein "Grenzwert" in Höhe von 3 Gramm Formaldehyd pro Kilogramm - bei dem einen Menschen ein Krebsgeschwür auslösen oder zum Tod führen kann, bei dem Anderen "nur" eine Allergie .. {Problematisch können Acrylate und Formaldehyd im Nagellack sein, sagt der Dermatologe und Allergologe ... aus ... . Die Erfahrung zeigt, dass die Menge eines gefährlichen Stoffes keine Rolle mehr spielt, sobald [generell] eine (allergische) Reaktion auftritt. Schon kleine Konzentrationen können Symptome hervorrufen, und sogar Auslöser einer Folgereaktion ("Anschupps-Effekt"!!) sein, ...} usw.Hier werden wir von unserer eigenen Regierung zum riesigen großen Stall (mit uns Menschen darin!!) gemacht - und quasi als "Versuchskaninchen" für die Laboratorien der Industrie (zum Nulltarif!!) frei gegeben.Ich denke da besteht allergrößter Handlungsbedarf - nicht erst dann wenn jemand daran stirbt ! Zudem beschwert man sich (zu Recht!) über Zigarettenrauch - aber aus einer "Fingerbemalung" mit Nagellack dünstet mehr Formaldehyd (...) aus, als aus 5 Zigaretten ...!Und jedes Kind kann sich im Kaufhaus diesen giftigen Lack kaufen (und sich dann über´s Pausenbrot gießen:o) ...

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7125-006862

    Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass der Grenzwert für Formaldehyd insbesondere in
    kosmetischen Mitteln wie Nagellack deutlich verringert wird.
    Er führt aus, dass es zwar eine EU-Kosmetikrichtlinie gebe, die regele, welche
    Inhaltsstoffe verwendet werden dürften und welche Grenzwerte beachtet werden
    müssten, jedoch sei der für ein Verbot erforderliche Nachweis, dass Nagellack zu
    Folgeschäden führen würde, kaum möglich. Die „Labore der Industrie“ hätten sich
    darauf spezialisiert, die Grenzwerte... weiter

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