Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) wie folgt ergänzt wird: "(3) Der Hinweis ?Serviervorschlag? berechtigt nicht zu Darstellungen und Aussagen, die ohne diesen Hinweis nach (1) als Irreführung gelten."
Αιτιολόγηση
Die Lebensmittelindustrie nutzt den Hinweis ?Serviervorschlag? zur bewussten Täuschung und Irreführung. Oft werden Zutaten abgebildet, die im Produkt nicht enthalten sind. Außerdem werden falsche Produkteigenschaften suggeriert. Ohne den o.g. Zusatz schützt § 11 LFGB nicht vor solchen Täuschungen und Irreführungen. Durch den Zusatz wird der Verbraucherschutz maßgeblich verbessert. Täuschungen und Irreführungen wird so gezielt vorgebeugt.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 3-17-10-7125-036687Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erreichen, um hierdurch irreführende so genannte
Serviervorschläge zu vermeiden.
Er führt aus, dass die Lebensmittelindustrie den Hinweis „Serviervorschlag“ zur
bewussten Täuschung nutze, indem sie Zutaten abbilde, die im Produkt nicht
enthalten seien. § 11 des LFGB verhindere dies nicht. Folgender Zusatz müsse
daher ergänzt werden: „Der Hinweis „Serviervorschlag“ berechtigt nicht zu
Darstellungen und Aussagen,... παρακάτω
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