Piirkond : Saksamaa

Verbraucherschutz - Erhöhung der Durchsetzung von europäischen Standards im Bereich der Produktsicherheit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Toetav 8 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Durchsetzung von europäischen Standards im Bereich der Produktsicherheit zu erhöhen.

Selgitus

Europäische Standards zur Produktsicherheit werden vermehrt - in einem überaus großen Umfang - bedingt durch die Internationalisierung und vorrangig chinesische Hersteller unterwandert.Die entsprechenden Behörden scheinen in diesem Bereich keinerlei Gegenmaßnahmen zu ergreifen.Auf dem deutschen Markt werden über große Online-Marktplätze unzählige Produkte ohne CE-Kennzeichnung veräußert. In vielen Fällen wird die CE-Kennzeichnung auch ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Standards aufgebraucht.Ein Verkauf dieser Produkt gefährdet die Sicherheit und Gesundheit von Erwachsenen wie auch Kindern.Die bisherigen Maßnahmen der entsprechenden Behörden erscheinen anhand der Vielzahl der neu angebotenen unzulässigen Waren vollkommen ineffektiv.Der Petent regt daher an:-die personellen Kapazitäten dieser Behörden zu erhöhen-eine Beschwerdeplattform für Verbraucher einzurichten um verdächtige Produkte bei der entsprechenden Behörde einfach melden zu können(!)-eine Grundlage zu schaffen, den zuständigen Behörden die Ermächtigung zu erteilen, den Verkauf solcher Produkte schnell und einfach vollständig zu verbieten (insbesondere gegenüber großen Online-Marktplätzen) SOWIE bei schweren Verstößen den Verkauf von Produkten jedweder Art vorübergehend vollständig zu untersagen (Begründung: chinesische Produkt werden zumeist über eine Ltd. verkauft und kurzfristig mit einem neuen Label, neu auf den Markt gebracht).-Marktplatzbetreiber für Dokumentationszwecke zu verpflichten - vor der Erstelllung des Verkaufsinersates - abzufragen (im Wege eines Formulars, dass z.B. bei der Anlegung des Inserates enthalten ist) ob eine CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie aufgebracht wurde und die entsprechenden Vorschriften eingehalten wurden.-bei der Einfuhr von zollpflichtigen Gegenständen überprüfen zu lassen ob eine Kennzeichnung vorgeschrieben und vorhanden ist (Anpassung der Einfuhrbestimmungen)-die Inverkehrbringer bei CE-Kennzeichnungspflichtigen-Produkten zu verpflichten einen Ansprechpartner, im Inland oder zumindest innerhalb der europäischen Union, bereitzustellen (ähnlich Admin-C bei .de Domains).

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