Região: Alemanha

Verbraucherschutz - Hinweis auf zu Werbezwecken retuschierten Fotos von Menschen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
334 Apoiador 334 em Alemanha

A petição não foi aceite.

334 Apoiador 334 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Gesetz erlassen wird, welches eine Kennzeichnungspflicht für am Computer bearbeitete Bilder von menschlichen Personen in Werbeanzeigen verlangt.

Razões

In der gesamten Medienbranche ist es üblich, dass Bilder von weiblichen und männlichen Models am PC retuschiert werden (Beautyretusche). Von Falten über Hautunreinheiten oder sogar ganze Gesichtszüge und Körperkonturen werden damit einem bestimmten Schönheitsideal angeglichen.Besonders Jugendliche und auch in zunehmendem Maße Kinder, werden durch diese Bilder stark beeinflusst. Durch die Adaption falscher Schönheitsideale sind immer mehr Mädchen und Jungen einem psychischen Druck ausgesetzt diesem "Ideal" zu entsprechen.Da die Möglichkeiten der grafischen Bearbeitung von Bildern schier grenzenlos sind, ist es kaum noch zu erkennen ob ein Bild nachträglich bearbeitet wurde oder nicht.Ich fordere daher, im Zuge des Verbraucherschutzgesetzes, dass für zu Werbezwecken genutzte Bilder mit einem Hinweis zur Retusche versehen werden müssen!Meiner Meinung nach, lassen sich dadurch unter anderem Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen realisieren, da weniger psychische Erkrankungen (u.a. Magersucht) zu erwarten und somit weniger zu behandeln sind.Einen signifikanten Umsatzrückgang in der gesamten Mode- und Kosmetikindustrie wird es nicht geben, da die Bevölkerung auch weiterhin mit Werbebildern versorgt wird, die dafür aber eher der Realität entsprechen oder auf ihre Realitätsfremdheit hinweisen.

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Novidades

  • Pet 2-17-15-7125-052756

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass in Werbeanzeigen Bilder von menschlichen
    Personen, die am Computer bearbeitet wurden, gekennzeichnet werden.
    Der Petent kritisiert die Praxis der Medienbranche, Bilder von weiblichen und männ-
    lichen Models zu retuschieren (sogenannte "Beautyretusche"). Er ist der Meinung,
    dass die dadurch entstehenden falschen Schönheitsideale besonders bei Jugend-
    lichen zu psychischen Erkrankungen (u.a. Magersucht) führen können.
    Zu den Einzelheiten... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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