Verbraucherschutz - Kennzeichnung von "Carrageen/E 407" in Lebensmitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
171 Unterstützende 171 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

171 Unterstützende 171 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen 1) dass Carrageen / E 407 in allen Lebensmitteln deklariert werden muss, die diese Bestandteile enthalten,2) dass eine Studie zu Darmbeschwerden nach dem Genuss Carrageen- / E 407- haltiger Lebensmittel in Auftrag gegeben wird.

Begründung

Nach dem Lebensmittelrecht (LMKV §5, Abs. 2, Ziffer 2) muss Carrageen als „Nichtzutat“ nicht bei allen Lebensmitteln deklariert werden.Nachdem die Anzahl der Personen mit ständigen Verdauungsproblemen nach dem Verzehr von Schlagsahne oder sahnehaltigen Lebensmitteln beständig anwächst,scheint ein Zusammenhang mit dem - in fast allen diesen Produkten enthaltenen Carrageen - sehr wahrscheinlich zu sein.Menschen, die früher überhaupt keine Probleme nach dem Genuss von Schlagsahne oder sahnehaltigen Lebensmitteln hatten, meinen auf einmal, unter einer Laktose-Intoleranz zu leiden und zwar so lange, bis der entsprechende Laktose-Intoleranz-Test negativ ausfällt. Danach ist die Ratlosigkeit meist groß.Bezeichnenderweise haben viele Menschen, nachdem sie dann nach entsprechenden Hinweisen nur noch "reine" Sahne verzehren, keine Probleme.

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