Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Glutamat auf sämtlichen Nahrungsmitteln eindeutig genannt werden muß und nicht unter Namen wie "Würze", "Aroma", "Hefeextrakt" etc. "getarnt" werden darf.
Begründung
Glutamat steht unter anderem unter dem Verdacht, neuro-degenerative Krankheiten wie Alzheimer, Demenz sowie Fettsucht auszulösen bzw. zu unterstützen. Ist Glutamat explizit genannt kann der Verbraucher entscheiden, ob er es zu sich nehmen will oder nicht. Ist es nicht genannt, weiß der Verbraucher gar nicht, daß er es evtl. zu sich nimmt und bringt damit evtl. auftretenden Körper-Reaktionen auch gar nicht in Zusammenhang damit. D.h, es geht um das "Spiel mit offenen Karten".
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Pet 3-18-10-7125-004530
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes
Glutamat auf Lebensmitteln eindeutig gekennzeichnet wird.
Er führt aus, dass die Verwendung von Glutamat nicht als Verwendung von Würze,
Aroma oder Hefeextrakt dargestellt werden dürfe. Nur bei einer eindeutigen
Kennzeichnung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, ob sie das
Lebensmittel kaufen wollten. Dies sei insbesondere deshalb wichtig, da Glutamat
u.a. ... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.