Verbraucherschutz - Kennzeichnung von Glutamat in Nahrungsmitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.554 Unterstützende 1.554 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.554 Unterstützende 1.554 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Glutamat auf sämtlichen Nahrungsmitteln eindeutig genannt werden muß und nicht unter Namen wie "Würze", "Aroma", "Hefeextrakt" etc. "getarnt" werden darf.

Begründung

Glutamat steht unter anderem unter dem Verdacht, neuro-degenerative Krankheiten wie Alzheimer, Demenz sowie Fettsucht auszulösen bzw. zu unterstützen. Ist Glutamat explizit genannt kann der Verbraucher entscheiden, ob er es zu sich nehmen will oder nicht. Ist es nicht genannt, weiß der Verbraucher gar nicht, daß er es evtl. zu sich nimmt und bringt damit evtl. auftretenden Körper-Reaktionen auch gar nicht in Zusammenhang damit. D.h, es geht um das "Spiel mit offenen Karten".

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7125-004530

    Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes
    Glutamat auf Lebensmitteln eindeutig gekennzeichnet wird.
    Er führt aus, dass die Verwendung von Glutamat nicht als Verwendung von Würze,
    Aroma oder Hefeextrakt dargestellt werden dürfe. Nur bei einer eindeutigen
    Kennzeichnung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, ob sie das
    Lebensmittel kaufen wollten. Dies sei insbesondere deshalb wichtig, da Glutamat
    u.a. ... weiter

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