Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Reklamierungspflicht für in der Herstellung verwendeter Gelatine einzuführen. Der Verbraucher sollte sich ebenfalls auf der Verpackung darüber informieren können von welchem Tier die verwendete Gelatine kommt.
Pamatojums
In der Nahrungsmittel Produktion wird teilweise Gelatine verwendet, wie z.B. bei der Klärung von Fruchtsäften. Eine Kenzeichnungspflicht, wie z.B. "dieses Produkt kann Spuren von Nüssen enthalten", ist bei Gelatine keine Vorschrift. Gelatine kann, aber ebenfalls Allergie auslösend sein. Eine Kennzeichnung, von welchem Tier die verwendete Gelatine stammt, stellt auch für praktizierende Juden oder Muslime eine Erleichterung dar.
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Pet 3-17-10-7125-050479
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
– zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, eine Kennzeichnungspflicht für in der
Lebensmittelherstellung verwendete Gelatine einzuführen. Der Kennzeichnung soll
weiterhin zu entnehmen sein, aus welchem Tier die Gelatine gewonnen wurde.
Es wird ausgeführt, dass bei der Nahrungsmittelproduktion, z. B. bei der Klärung von
Fruchtsäften, teilweise Gelatine verwendet werde. Eine Kennzeichnungspflicht sei
nicht vorgeschrieben. Gelatine... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.