Verbraucherschutz - Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs bei Hybrid-PKW; Verbrauchsmessung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
188 Ondersteunend 188 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

188 Ondersteunend 188 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verbrauchsmessung von Hybrid-PKW den tatsächlichen Energieverbrauch der Fahrzeuge widerzuspiegeln hat. Es ist zu untersagen, dass während des Testzyklus Batteriestrom zum Vortrieb genutzt wird, der in die Verbrauchsberechnung nicht einfließt.

Reden

Autofahrer wissen durchaus, dass die Normverbräuche in den Werbeprospekten immer schon sehr optimistisch ausfielen und nur von geschulten Fahrern unter idealen Bedingungen und mit vollkommen leergeräumtem Auto zu erzielen sind. Mit der Einführung der Hybrid-Fahrzeuge und angesichts immer schärferer CO2-Emissionsgrenzwerte kommt es nun zu einem Dammbruch der Verlogenheit. Es ist gemäß der Ausführungsverordnungen der ECE-Norm R 101 nun möglich, den Testzyklus mit voll geladener Batterie zu durchlaufen, ohne dass dieser Strom in die Berechnung mit einfließt.Als Ergebnis solcher "Tests" können heute PKW mit mehr als 200 PS und jenseits der 1,5 Tonnen Leergewicht mit DIN-Verbräuchen von 1,5 l/100 km beworben werden.Das stellt eine grobe Irreführung des Verbrauchers dar, wobei sich die Automobilindustrie mit Fug und Recht darauf beruft, sich sehr wohl an Gesetz und Ordnung zu halten. Und weil das tatsächlich auch so ist, sei der Bundestag hiermit aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden.

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Nieuws

  • Pet 1-18-12-7125-015944

    Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verbrauchsmessung von Hybrid-Pkws
    den tatsächlichen Energieverbrauch der Fahrzeuge widerzuspiegeln hat. Ferner soll
    untersagt werden, dass während des Testzyklus Batteriestrom zum Vortrieb genutzt
    wird, ohne diesen bei der Verbrauchsberechnung zu berücksichtigen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es nach
    Einführung der Hybrid-Fahrzeuge gemäß den Ausführungsverordnungen der
    UN-Regelung 101... verder

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