Regione: Germania

Verbraucherschutz - Mindestschriftgröße bei Angabe der Bankverbindung auf Zahlungsaufforderungen von Firmen und Behörden

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
133 Supporto 133 in Germania

La petizione è stata respinta

133 Supporto 133 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Schreiben von Firmen und Behörden, welche zu einer Zahlung auffordern, die Bankverbindung in einer ausreichend großen Schrift (3 mm oder mehr) neben dem Rechungsbetrag angegeben werden muss.

Motivazioni:

Die Angabe der Bankverbindung erfolgt normalerweise nach DIN-5008 im Brieffuß. Vermutlich aufgrund der zunehmenden Menge der dort zu plazierenden Informationen wird die dort verwendete Schriftgröße immer kleiner.Die Angabe der Bankverbindung IBAN ist aufgrund der Länge schon nicht einfach korrekt abzulesen und z. B. ins Online-Banking einzugeben. Wenn die verwendete Schriftgröße kleiner als 2 mm ist, ist die Lesbarkeit für ältere Leute schon sehr eingeschränkt, bei Schriftgrößen unter 1mm ist ein korrektes Ablesen nur noch mit Hilfsmitteln wie z. B. einer Lupe möglich.Das Problem betrifft nicht nur Rechnungen von Firmen, sondern auch Bescheide von Behörden etc. Im Sinne der Allgemeinheit und der Barrierefreiheit wäre hier eine verbindliche Regelung mehr als sinnvoll.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

  • Pet 4-18-07-401-008871

    Schuldrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass auf Schreiben von Firmen und Behörden, welche zu einer
    Zahlung auffordern, die Bankverbindung in einer ausreichend großen Schrift (3 mm
    oder mehr) neben dem Rechnungsbetrag angegeben werden muss.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Angabe der
    Bankverbindung erfolge normalerweise im Brieffuß. Vermutlich aufgrund der
    zunehmenden Menge dort zu platzierender Informationen werde die verwendete
    Schriftgröße immer kleiner.... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora