Regione: Germania

Verbraucherschutz - Möglichkeit der Haarfärbung bei Jugendlichen ab 14 Jahren

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Supporto 11 in Germania

La petizione è stata respinta

11 Supporto 11 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

O tempora, O MORES Wie so oft wurde WIEDER von unserer Gesetzesgebung enttäuscht. So bemerkte ich, dass man sich in Deutschland unter dem 16. Lebensjahr die Haare nicht färben kann, selbst mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Dies kann und will ich nicht hinnehmen. Die Jugend zu schützen indem man sie in ihrer Kreativität einschränkt ist eine fast schon ridicüle Frechheit und sollte, nein muss geändert werden.

Motivazioni:

Die Jugend sollte, nein muss ihre Kreativität ausdrücken können und sollte im Stande sein, die Konsequenzen ihrer Handlung zu tragen. Das Verbot, die Haare unter 16 nicht färben zu dürfen, ist ähnelnd viel zu stark das Gesetz, welches bestimmt, ab wann man sich ein Tatoo stechen lassen darf und wohl bemerkt, handelt es sich bei Tatoos um weit mehr als eine Färbung, welche nach einigen Monaten wieder hinausgewaschen werden kann. Um ein gutes Verhätnis zu einem Tatoo, welches ewige Spuren hinterlässt, zu haben will ich mit dieser Petition bewirken, dass man seine Haare schon ab den 14. Lebensjahr färben lassen darf

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

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Novità

  • Pet 3-18-10-7125-042673 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bereits ab
    einem Alter von 14 Jahren Haarfärbemittel verwenden dürfen.

    Er führt aus, dass die Regelung, dass man sich erst ab dem 16. Lebensjahr die
    Haare färben dürfe, selbst wenn das Einverständnis des Erziehungsberechtigten
    gegeben sei, die Kreativität Jugendlicher einschränke. Eine Änderung dieser
    Regelung sei erforderlich.

    Es handelt sich um eine öffentlich Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und... avanti

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