Region: Germany

Verbraucherschutz - Überprüfung und Reduzierung der Schockbilder auf Tabakprodukten

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 supporters 28 in Germany

The petition is denied.

28 supporters 28 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge beschließen, den Aufdruck so genannter „Schockbilder“ auf Tabakprodukten (TabakerzeugnisG, Warnhinweise als Bild), und allein bezogen auf medizinische Sachverhalte, insoweit zurückzunehmen, als- durch eine öffentliche Zurschaustellung das Ansehen (§1 GG) einzelner Menschen, die gar nicht gemeint sein können, konkret betroffen sein kann, und/oder- zumindest eine dieser Abbildungen möglicherweise sachliche Fragen offenlässt.

Reason

Die öffentliche Präsentation bestimmter Abbildungen medizinischen Inhalts auf Tabakwaren dient der Prävention eines Einstiegs in das Rauchen bei jungen Menschen sowie der Reduktion des Rauchens im Allgemeinen.Hierzu werden (nach Presseberichten) Abbildungen wie Raucherlunge, Mundhöhle, Raucherbein (d.h. periphere arterielle Verschlusskrankheit, pAVK) und ähnliche herangezogen. Diese sollen ganz bewusst vom Rauchen abschrecken.1.Vom Standpunkt unbeteiligter, ggfls. an anderen Krankheitsursachen (bspw. Diabetes oder Bluthochdruck mit pAVK) leidender Menschen her erhebt sich die Frage, ob in der Tat ausgeschlossen werden kann, dass die öffentliche Zurschaustellung medizinischer Details zum Zweck der Abschreckung, in Einzelfällen auch das Ansehen gar nicht gemeinter Personen betrifft.Das Grundrecht auf Achtung vor der Person umfasst auch die höchstpersönliche, krankheitsbezogene Intimsphäre des Einzelnen. Es muss gefragt werden, ob diese nicht im Einzelfall betroffen sein könnte (bspw. Abb. „Mundhöhle“), jenseits aller Eigenverantwortung.Kann überdies ganz und gar ausgeschlossen werden, dass kranke Menschen, die gar nichts mit dem Rauchen zu schaffen haben, in ihrer krankheitsbezogenen Intimsphäre nicht doch im Einzelfall betroffen sein könnten (bspw. Abb. „Raucherbein“, bspw. bei nie rauchenden Diabetikern)? Gibt es nicht spätestens hier eine Grenze der Zumutbarkeit für betroffene Patienten?Besteht bezüglich der genannten Personenkreise nicht eine ganz besondere ärztliche wie staatliche Fürsorgepflicht, mindestens in ethischer Hinsicht?Rechtfertigt der - wenngleich medizinisch ohne jede Frage sinnvolle - Zweck eine öffentliche Zurschaustellung abschreckend wirkender medizinischer Abbildungen? Der Petent vertritt die Auffassung, dass unzulässige „Kollateralschäden“ in Bezug auf das Ansehen gänzlich Unbeteiligter nicht völlig auszuschließen sind, und von daher als anstößig zu verstehende Abbildungen medizinischen Inhalts grundsätzlich (auch sonst) nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.2.Vom Standpunkt des Gesetzgebers her ist zu fordern, dass rechtlich vorgeschriebene Abbildungen jedenfalls in sachlicher Hinsicht unantastbar sein müssen.In der Vergangenheit wurde dementgegen mehrfach, öffentlich und ernsthaft die Möglichkeit einer überhöhten Darstellung von „Raucherlungen“ genannt (bspw. Berliner Zeitung, 6.6.09).Der Petent vertritt hierzu die Auffassung, dass Abbildungen medizinischen Inhalts, sollte der Gesetzgeber sie entgegen dem zuvor erhobenen Einwand dennoch für vertretbar halten, sachlich keine Fragen offen lassen dürfen.NachwortDer Petent anerkennt ohne Vorbehalt, dass die aufgeworfene Frage der Ethik nicht von der medizinisch sinnvollen Reduktion des Rauchens losgelöst werden kann. Dennoch hält er - als Arzt - den Schutz der Privatsphäre kranker Menschen und - als Wissenschaftler - die Redlichkeit der Aufklärung für höher stehend.

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News

  • Pet 3-18-15-7125-028142

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Aufdruck so genannter "Schockbilder"
    auf Tabakprodukten insoweit zurückgenommen wird, als durch eine öffentliche Zur-
    Schau-Stellung das Ansehen von Menschen, die z. B. an einer derartigen Erkrankung
    leiden, konkret betroffen sein könnte.
    Es wird ausgeführt, dass die öffentliche Präsentation bestimmter Abbildungen
    medizinischen Inhalts auf Tabakwaren der Prävention diene und eine Reduktion ... further

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