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Verbraucherschutz - Verbot der Bewerbung alkoholischer Getränke

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2019
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen… ein allgemeines Verbot der Bewerbung alkoholischer Getränke und Tabakprodukte zu erlassen. Herstellern soll jegliche Bewerbung gesundheitsschädlicher Produkte verboten sein, einschließlich (aber nicht ausschließlich) TV- und Radio-Spots, Werbung in Printmedien und auf Plakaten, sowie digitale Werbeanzeigen auf Webseiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Selgitus

Dass der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren gesundheitsschädlich ist wurde in zahlreichen medizinischen Studien belegt. Jedes Jahr sterben laut Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums mehr als 100.000 Menschen an den Folgen von Tabakkonsum. Obwohl der Konsum von Alkohol weniger Leben fordert als das Rauchen von Tabakprodukten, sterben immerhin noch mehr als 50.000 Menschen jährlich an den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums.Im Rahmen des Jugenschutzgesetzes wird der Verkauf von Tabakprodukten und alkoholischen Getränken an Minderjährige geregelt. Volljährige Bürger sind selbstverständlich frei in Ihrer Entscheidung solche Produkte zu konsumieren. Höhere Preise durch eine zusätzliche Besteuerung von Alkohol- und Tabakwaren scheinen hier nicht wirkungsvoll abzuschrecken. Zudem steht die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung der Gesundheitsrisiken zum Beispiel auf Verpackungen und Außenwerbung in Größe und Wirkung in keinem Verhältnis zur Aufmachung der Werbung durch den Hersteller.In diesem Zusammenhang sollte es Herstellern nicht ermöglicht werden, durch großflächige und/oder gezielt plazierte Werbung ihre Produkte in ansprechender oder sogar verführerischer Weise anzupreisen. Verschiedene Menschen entscheiden sich aus ganz unterschiedlichen Gründen für den Konsum von Tabakprodukten und alkoholischen Getränken. Allerdings sollte ein solcher Anreiz nicht durch öffentliche Werbekampagnen der Hersteller geschaffen und/oder unterstützt werden.Dieses Werbeverbot sollte sich auf jegliche Art von gesundheitsschädlichen Tabakprodukten und alkoholischen Getränken beziehen, einschließlich (aber nicht auschließlich) Zigaretten, Zigarren und E-Zigaretten mit oder ohne Nikton; hochprozentige alkoholische Getränke (Branntwein, Vodka, etc.), Bier, Wein und ähliches, genauso wie sogenannte Alkopops.Ein solches Verbot sollte auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten, mit dem Ziel, den Anreiz zum Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken zumindest nicht auf dem medialen Weg zu erschaffen oder zu vermehren.

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