Περιοχή: Γερμανία

Verbraucherschutz - Verbot der Werbung für Süßigkeiten und gesüßte Lebensmittel

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
334 Υποστηρικτικό 334 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

334 Υποστηρικτικό 334 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass Werbung in allen Medien für Süßigkeiten, gesüßte Lebensmittel, gesüßte Getränke egal ob mit Zucker oder Süßstoffen irgendeiner Art, verboten wird. Dies soll für Fertigprodukte genauso gelten wie für Pulver für deren Zubereitung. Bonbons, Pralinen, Milchschnitten, Joghurt, Quarkspeisen, Limonaden oder Babytees oder Mixgetränke. Alles was Zucker oder Süßstoffe als Zutat hat, ausgenommen pikante Fertiggerichte oder Früchte selbst, sollte darunterfallen.

Αιτιολόγηση

Schon bei der Babynahrung fängt es an, wer nicht stillt, gibt dem Säugling gesüßte Nahrung oder gesüßte Tees, später die "vitaminreichen" Bonbons und sonstige Süßigkeiten, bei denen uns die Werbung ein gutes Gewissen vorgaukelt, wie gesund das alles sein soll. Der Erfolg dieser Werbung sind übergewichtige Kinder und Jugendliche, die den Rest ihres Leben gegen die schon früh gebildeten Fettzellen ankämpfen müssen. sie sitzen vor den Computerspielen, anstatt sich ausgiebig zu bewegen und fordern das Gesundheitswesen unnötig heraus.Sicher kann man jedem Kind mal eine kleine Süßigkeit gönnen und in Maßen auch mal schenken, aber die vielen versteckten Zuckerinhalte auch in den vielen süßen Getränken haben verheerende Folgen.Nur durch ein Werbeverbot und durch warnende Empfehlungen an die Eltern kann man dieses Problem lösen.Ein Verbot der Tabakwerbung war ja auch möglich, deshalb denke ich, hat ein solches Verbot eine gute Chance. Die Bevölkerung wird ja durch die Medien über die zunehmenden Fettsucht in unserem Land informiert und macht sich Sorgen.

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Νέα

  • Pet 3-17-10-7125-046905Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin möchte ein Verbot von Werbung in allen Medien für Süßigkeiten,
    gesüßte Lebensmittel und gesüßte Getränke erreichen. Dieses Verbot soll sowohl für
    zuckerhaltige Lebensmittel als auch für solche, die mit Süßstoffen gesüßt wurden,
    gelten.
    Sie weist darauf hin, dass durch die Werbung wahrheitswidrig vermittelt werde, dass
    die beworbenen Waren gesund seien. Übergewichtige Kinder und Jugendliche
    müssten ihr ganzes Leben lang gegen die schon früh gebildeten Fettzellen
    ankämpfen. Da ein Verbot der Tabakwerbung... παρακάτω

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