Région: Allemagne

Vereinbarung von Schiedsklauseln seitens des Staates in Verträgen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Soutien 14 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

14 Soutien 14 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, ein Gesetz zu beschließen, welches festlegt, dass in Verträgen, die von Bundesministerien oder anderen Organen des Bundes mit Dritten geschlossen werden, keine Vereinbarungen enthalten sein dürfen, die dazu führen, dass zur Klärung von daraus entstehenden Streitigkeiten keine ordentlichen Gerichte angerufen werden können.

Raison

Unsere Verfassung sieht vor, dass es für die Beilegung von Streit und zur Herstellung des Rechtsfriedens öffentliche Gerichte gibt. Diese unterliegen strengen Regeln und führen Verfahren transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Läuft alles nach diesen Regeln wird Recht im Namen des Volkes gesprochen und dabei die Rechte (insb. Persönlichkeitsrechte, aber auch das Interesse an der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen) von Klägern und Beklagten gewahrt. In internationalen Verträgen hat sich in den letzten Jahren eine vor der Öffentlichkeit verborgene Schiedsgerichtsbarkeit etabliert. Diese Art der Vereinbarung findet sich zunehmend auch in Verträgen, die von der öffentlichen Hand mit Dritten geschlossen werden. Neben der Tatsache, dass dieses Vorgehen das Vertrauen der Bevölkerung in den ordentlichen Rechtsweg untergräbt, führt diese Tatsache auch dazu, dass die Verwendung öffentlicher Gelder, der parlamentarischen Kontrolle und damit der Kontrolle durch den verfassungsmäßigen Souverän dem Volke respektive der Öffentlichkeit entzogen wird. Sie ist daher geeignet einen schweren Vertrauensverlust in die Demokratie im Allgemeinen und Ihre Institutionen herbeizuführen. Diese Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung durch Organe derselben muss daher umgehend beendet werden. Denn sie widerspricht zwar nicht dem Wortlaut, wohl aber dem Geist unseres Grundgesetzes.

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