Sicherheit

Vereinsverbot für DITIB - Überwachung durch den Verfassungsschutz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium des Inneren
823 Unterstützende 799 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Vereinsverbot für DITIB - Überwachung durch den Verfassungsschutz

Wir, die Unterstützer dieser Petition, fordern den Bundesminister des Inneren respektive das Bundesministerium des Inneren auf, für die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.“ (kurz: DITIB) ein Vereinsverbot gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz auszusprechen, falls die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.

Hierfür fordern wir eine umfangreiche Überwachung der DITIB-Gliederungen durch den Verfassungsschutz.

Im Detail:

„Vereinsverbote sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Vereine können gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG dann verboten werden, wenn ihre Zweck oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.“ (Bundesministeriums des Inneren, BMI)

DITIB kann sich insofern auch nicht auf die Religionsfreiheit berufen, weil "Religion“ in ihrem Fall nur als Deckmantel für politische, volksverhetzende und kriegstreiberische Einflussnahme missbraucht wird [1]. Dschihadismus und Hass auf Ungläubige werden als positive Ziele propagiert [2]. DITIB predigt keinen spirituellen, sondern einen politischen Islam (Islamismus) [3]. Insofern ist das bereits erfolgte Vereinsverbot von LIES!/DWR in seinen Grundzügen identisch auch auf DITIB anzuwenden.

Teilweise hat die Bundesregierung die in der folgenden Petitions-Begründung aufgeführten Punkte schon als Begründung für eine Kürzung der Fördergelder herbeigezogen. Eine bloße Mittelkürzung greift jedoch bei weitem zu kurz. Es sind alle Grundlagen für ein Vereinsverbot gegeben.

Wir erwarten daher ein Verbot, und bis zu dessen Erfolg zumindest die sofortige und umfangreiche Überwachung der DITIB-Gliederungen durch den Verfassungsschutz.

Die vom BMI hier aufgeführten Verbotskriterien treffen in folgenden Tatsachen zu:

Begründung

1. Strafrechtliche relevante Tätigkeiten:

  • Gegen diverse Imame des Vereins DITIB hat die Bundesanwaltschaft wegen Spionage (Geheimdienstliche Agententätigkeit) ermittelt. Zwar wurden die Verfahren alle eingestellt; dies basiert aber größtenteils auf der fluchtartigen Ausreise der verdächtigten Imame. Gegen andere wurden die Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt [4]. Außerdem sind diverse DITIB-"Moscheen" wiederholt durch judenfeindliche Hetze aufgefallen, welche den § 130 StGB (Volksverhetzung) tangieren [5]. In ähnlicher Weise wurde in diversen DITIB-"Moscheen" auch gegen Kurden und Armenier Stimmung gemacht, was ebenso den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen müsste. Besonders negativ ist hierbei DITIB in Melsungen/Hessen aufgefallen, der antisemitische Schmähungen ins Netz stellte, die Juden als "Diebe", "Lügner", "Geizhälse" und "Prophetenmörder" bezeichnete [6].

  • In einigen DITIB-"Moscheen" – beispielsweise in Köln – gab es Fälle von Kindesmisshandlung (Gewalt). DITIB weigert sich bis heute diese Fälle aufzuklären. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen [7].

  • DITIB-Imame verherrlichten mehrfach den "Märtyrertod" und priesen so faktisch islamistische Selbstmordattentate oder Karrieren als sogenannte "Gotteskrieger" als erstrebenswertes Ideal für Muslime. In einem von der DITIB übergeordneten türkischen Religionsbehörde Diyanet 2016 veröffentlichten Comic, der sich an Jugendliche richtete, wurde der "Heldentod als Märtyrer" in einem fiktiven Dialog zwischen einem muslimischen Vater und seinem Sohn idealisiert. Auf Aufforderung durch das nordrhein-westfälische Innenministerium gab DITIB eine Stellungnahme ab, in der sich der Verein in keiner Weise von dem Vorgang distanzierte [8]. Mit Blick auf die zunehmende Zahl islamistischer Gefährder und von ihnen verübten Gewalttaten kann das Vorgehen der betreffenden DITIB-Prediger als Anstiftung zu Straftaten - etwa Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - nach § 357 StGB interpretiert werden.

2. Grundausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung:

DITIB ist finanziell und inhaltlich vollständig weisungsgebunden gegenüber der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Die insofern gegebene Abhängigkeit und Hörigkeit ist absolut und wird explizit nicht durch verfassungsrechtliche Bestimmungen, den Grundrechtekanon des GG oder gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik eingeschränkt. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere Werte- und Rechtsordnung, ist mit den islamistischen Staatsvorstellungen der türkischen De-facto-Diktatur nicht kompatibel [9].

Seit den 1990er Jahren wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen DITIB-Moscheen als Stützpunkte und "Horchposten" des türkischen Geheimdienstes (MIT) in Deutschland genutzt wurden. Die DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld gilt so nach seriösen Medienrecherchen als Stützpunkt des türkischen MIT. Zweck der engen Vernetzung mit dem Moscheeverein ist es, Informationen über "Erdogan-Kritiker" und vermeintliche "Landesverräter" zu beschaffen [10]. Der dringende Verdacht einer Zusammenarbeit mit Geheimorganisationen und Agenten fremder Mächte auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist als subversiver Akt zu verstehen, der zudem die hoheitliche Bestimmungen verletzt.

3. Grundausrichtung gegen den Gedanken der Völkerverständigung

Ähnlich wie die verbotene Salafisten-Gruppierung „LIES! Die wahre Religion“ richtet sich auch DITIB systematisch gegen die Völkerverständigung. Die Verbotskriterien müssen daher identische Anwendung finden. Die „Leugnung des Völkermordes an den Armeniern“ ist fester ideologischer Bestandteil der Ausbildung eines DITIB-Imams. DITIB hat mehrfach offen gegen den Deutschen Bundestag und namentliche Abgeordnete gehetzt, die für die Armenien-Resolution gestimmt haben. Hierbei positionierte sich DITIB eindeutig dahingehend, den Völkermord an den Armeniern insgesamt zu leugnen, obwohl er als wissenschaftlich-historisch bewiesen gilt [11].

Im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit des völkerrechtswidrigen Überfall der Türkei auf die friedliche Kurdenenklave Afrîn in Nordsyrien wurden bundesweit in DITIB-Moscheen kriegstreiberische, verhetzende Reden gehalten. DITIB indoktriniert, wie mehrere Fälle beweisen, ganz gezielt kleine Kinder zum Hass. Dabei ging DITIB in einzelnen Fällen sogar so weit, Kinder mittels Kriegstheaterspielen gegen Kurden, Christen, Jesiden und Andersdenkende aufzuhetzen und das nationalistische Türkentum als Volksziel zu propagieren. Dies steht jedem Gedanken von "Völkerverständigung“ diametral entgegen. Die Vorstellung eines versöhnlichen Austauschs unterverschiedener Völker und Glaubensgemeinschaften ist bei DITIB nicht existent, sie wird sogar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft [12].

Quellen:

[1] https://www.tagesschau.de/ausland/ditib-127.html

[2] https://www.zeit.de/2018/07/militaeroffensive-afrin-tuerkei-syrien-kurden-heiliger-krieg

[3] https://www.ksta.de/politik/brisanter-bericht-vom-verfassungsschutz-ditib-geraet-ins-visier-der-sicherheitsbehoerden-31331082

[4] https://www.berliner-zeitung.de/politik/bundesanwaltschaft-ermittlungen-wegen-ditib-spionage-eingestellt-29027066

[5] https://www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/melsunger-islamgemeinde-ditib-judenfeindlicher-seite-5894916.html

[6] https://www.heise.de/tp/features/Erdogan-nicht-willkommen-4170780.html?seite=all

[7] https://www.mdr.de/investigativ/kindesmissbrauch-in-moscheen-100.html

[8] https://www.n-tv.de/politik/Ditib-stolpert-ueber-Maertyrer-Comic-article18566476.html

[9] https://www.ksta.de/politik/tuerkischer-geheimdienst-ditib-imame-spionierten-offenbar-in-deutschland-25267418

[10] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/islamverband-ditib-regierung-partner-vorstandswahlen

[11] http://www.taz.de/!5403313/

[12] https://www.tagesschau.de/ausland/ditib-127.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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