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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird eine verfassungsrechtliche Änderung zur Verlängerung der 20. Wahlperiode (2021-2025) auf fünf Jahre gefordert.
Perustelut
Gemäß Artikel 39, Absatz 1, Satz 4 der deutschen Bundesverfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ beträgt die Dauer der bundespolitischen Wahlperiode zwischen sechsundvierzig und achtundvierzig Monaten. Diese Dauer soll, gemäß Artikel 79, Absatz 2 der deutschen Bundesverfassung, auf achtundfünfzig bis sechzig Monate erweitert werden. Mit einer solchen Neufassung kommt man auch den Wahlperioden der deutschen Gliedstaaten nach. In allen Gliedstaaten - außer in der Freien Hansestadt Bremen - beträgt die Dauer der Wahlperiode fünf Jahre. Auch das supranationale Organ „Europäisches Parlament“ verfügt über eine fünfjährige Wahlperiode.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 27.4.2022
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