Область: Bundesrepublik Deutschland
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Гражданских правах

Verfassungsreform: Abstimmungen im Bundestag ausschließlich geheim

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuß Deutscher Bundestag
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  1. Начат 2018
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  5. Неудача

Erweiterung des Art. 42 GG: Alle Abstimmungen im Deutschen Bundestag erfolgen geheim und nicht namentlich

основания

ART. 38 GG: ... "Sie (die Abgeordneten des Deutsche Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Die Praxis ist eine andere: Regelmäßig erzwingen Koalitionsverträge die Unterordnung der Abgeordneten unter die Weisungen der Fraktionen um die entsprechenden Vereinbarungen durchzusetzen. Die Stimmen der Wähler, die dadurch, dass sie nur alle 4 Jahre abgegeben werden können einen besonderen Wert haben, werden in Koalitionsverhandlungen zur Währung in einem zum Teil unwürdigen Geschacher um Einfluss der Parteien, dem sich die Vernunft bisweilen unterordnen muss. Fraktionszwang gibt es zwar offiziell nicht (wäre ein Verstoß gegen Art. 38), wird aber wie an zahlreichen Beispielen der Vergangenheit nachvollziehbar ausgeübt: Wer sich nicht an die Fraktionsdisziplin hält, wird mit Fraktionsausschluss bestraft oder beim nächsten Mal nicht mehr auf die Liste gesetzt. Die Aufzählung der Sanktionsmaßnahmen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alleine schon der Sprachgebrauch "Eine Abstimmung wird von der Fraktion freigegeben" verdeutlicht den Mangel an Respekt vor dem Art. 38 GG.

Die Parteien unterlegen bei den Koaltitionsverhandlungen häufig gewagte Mutmaßungen was die Meinung derer Betrifft, die sie zu vertreten glauben oder die sie wieder gerne vertreten möchten. Deutsche Politik wird so zu einem Experimentierfeld mit der Ausdehnung einer Wahlperiode von 4 Jahren. DAS KÖNNEN WIR UNS IN EINER ZEIT, DIE AN SCHNELLLEBIGKEIT UND KURZFRISTIGEM WANDEL getragen von elektronischer Informationsflut NICHT MEHR LEISTEN.

Man muss sich doch fragen, wie es überhaupt möglich sein soll. bei der Frequenz politischer Ereignisse, auf die es intelligent und vorausschauend zu reagieren gilt, überhaupt eine valide Entscheidungsmatrix für ganze VIER JAHRE in einem Koalitionsvertrag zusammen zu fassen.

Das logische Ergebnis sind Abweichungen und gebrochene Wahl- und Koalitionsversprechen und daraus folgend zunehmender Frust der Wähler.

Letzterer wird dadurch zusätzlich gefördert, dass regelmäßig Debatten nur von einem kleinen Teil der Abgeordneten verfolgt werden. Lieber verdienen diese als Berater der Wirtschaft und mit Lobbyarbeit zusätzlich Geld, über welches sie dann auch noch öffentliche Auskünfte verweigern.

Die Ergänzung des Art. 42 würde diese Zustände beenden. Niemand könnte sich mehr darauf verlassen, eine normierte Partei- oder Fraktionsmeinung durchsetzen zu können. Jede Regierung müsste sich ihre Mehrheiten von Fall zu Fall und auf der Basis qualifizierter Argumentation beschaffen. Ihr unzulässig groß gewordener Einfluss wird wieder auf ihre Aufgaben gem. Art 21 GG reduziert: Sie wirken bei der politischen Willensbildung DES VOLKES mit und können sich dabei nicht mehr auf ihre Mitglieder beschränken.

Es wird davon ausgegangen, dass der Vorschlag der ausschließlich geheimen Abstimmung im Bundestag die Präferenz der repräsentativen Demokratie vor z.B. dem Mittel der Volksabstimmung unterstreicht. Auch die Begrenzung der Zulassung einer Partei auf 5% der Wählerstimmen wird nicht in Zweifel gezogen.

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Zu einer Zeit, als 3 oder 4 Parteien im deutschen Bundestag vertreten waren, und zu der insbesondere die Blockbildung in der Weltpolitik noch eine scharfe ideologische Abgrenzung der Parteien untereinander möglich machte, mag es sinnvoll oder akzeptabel gewesen sein, diese teils fundamentalen Unterschiede in der politischen Ausrichtung durch Fraktionsdisziplin zu unterstreichen. Heute "leidet" die Parteienlandschaft zunehmend darunter, dass sich die Parteien in ihrer Ausrichtung an realisierbarer globaler Politik deutlich weniger unterscheiden, als noch vor 30 Jahren. Individualität muss her!

Пока нет аргумента против.

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