Regio: Berlijn
Onderwijs

Vergabe von Zeugnisnoten für muttersprachlichen Ergänzungsunterricht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Staatssekretär für Bildung, Mark Rackles
33 Ondersteunend 11 in Berlijn

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

33 Ondersteunend 11 in Berlijn

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir fordern, dass Schülerinnen und Schüler, die freiwilligen Ergänzungsunterricht in ihrer Erstsprache nehmen, für diesen Unterricht eine Benotung erhalten, die auch auf dem Schulzeugnis erscheint.

Reden

Für einen erfolgreichen Erwerb von Deutsch als Zweitsprache ist es bekanntermaßen zwingend erforderlich, dass die Lerner über solide Kenntnisse in der Muttersprache verfügen, um eine sog. "doppelte Halbsprachigkeit" bzw. "Semilingualismus" zu vermeiden (Hansegard 1968, Kniffka/Siebert-Ott 2009). Vielfach wird von ausländischen Botschaften oder freiwilligen Organisationen ein Unterricht zum Schriftsprachenerwerb in der Muttersprache angeboten, der jedoch für die SchülerInnen zusätzlich zum regulären Unterricht stattfindet. Viele SchülerInnen müssen zudem weite Wege zurücklegen, um diesen Unterricht wahrnehmen zu können. Um den SchülerInnen einen zusätzlichen Motivationsanreiz zu bieten, soll daher die in diesem Unterricht erzielte Note auch auf dem Schulzeugnis erscheinen, wenn die Noten den Schulen in einem angemessenen Zeitabstand vor Zeugniserstellung schriftlich weitergeleitet wurden. Damit würde die zusätzlich investierte Zeit der SchülerInnen entlohnt, sie können bei späteren Bewerbungen im Berufsleben nachweisen, dass sie über Kenntnisse ihrer Muttersprache in Wort UND Schrift verfügen und fühlen sich außerdem in ihrer kulturellen Herkunft wertgeschätzt. Eine geringe Vergleichbarkeit der Noten wäre kein Gegenargument. In Nordrhein-Westfalen existiert bereits seit dem Jahr 2000 ein sprachübergreifender Lehrplan, der die Unterrichtsinhalte für die einzelnen Jahrgangsstufen 1-6 verbindlich festlegt (www.schulentwicklung.nrw.de/materialdatenbank/nutzersicht/getFile.php?id=3755). Ein vergleichbarer Lehrplan kann auch vom Berliner Senat in Orientierung an dieser Vorlage entwickelt und festgesetzt werden, damit die von den SchülerInnen erzielten Noten auf ähnliche Leistungen zurückgeführt werden können.

Bedankt voor je steun

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Dieser Unterricht wird zusätzlich bezahlt, also wo liegt das Problem? Wieso sollte dann diese Zusatzleistung der Kinder auch nicht entlohnt werden? Wenn ich die Gegenargumente lese, frage ich mich wirklich, ob diese Personen so dumm sind wie die da schreiben

Und wer soll bezahlen? Wenn die Muttersprache gelernt werden soll,dann bei der Mutter,wie dr Name schon sagt! Oder zurück in die Heimat,da lernt man due Muttersprache,wenn man will.

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