Région: Allemagne
Image de la pétition Vergewaltigung und sexueller Missbrauch darf nicht verjähren - auch mit rückwirkender Geltung
Droits civils

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch darf nicht verjähren - auch mit rückwirkender Geltung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Soutien 56 en Allemagne

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

56 Soutien 56 en Allemagne

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 04/01/2019
  4. Dialogue
  5. Echoué

wir möchten erreichen, dass der Missbrauch und die Vergewaltigung nicht mehr nach einer gewissen Frist verjähren und zwar rückwirkend.

Raison

Begründung: Die Opfer leiden ZEITLEBENS unter den Folgen; Viele werden Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenabhängig, leiden unter Essstörungen, haben Depressionen können nur schwer zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen, entwickeln ein Borderline - Syndrom und vieles mehr. Eine zerbrochene Seele kann schlimmer sein als der Tod!! Verjährungsfristen helfen nur den Tätern, das Opfer wird dadurch zusätzlich bestraft und nicht ernst genommen.

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Pas encore un argument PRO.

zunächst, ich bin selbst als Kind davon Betroffener und kann die Forderung nachvollziehen. Sie wäre aber sehr wahrscheinlich rechtwidrig, da ein zeitlich unbegrenzter Rückgriff gegen den §1StGB "Keine Strafe ohne Gesetz" verstößt. Immerhin ist das Strafrecht an dieser Stelle schon insoweit verschärft worden, dass es Opfern möglich ist, mit Volljährigkeit rückwirkend (!) selbst Strafantrag zu stellen,der dann auch verfolgt wird. Aber erst seit Änderung der entsprechenden Gesetze...

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