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Vergütung für medizinische Leistungen - Neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser frühestens 2017

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser frühestens 2017 verbindlich eingeführt und die so gewonnene Zeit von Krankenhaus- und Krankenkassenvertretern dafür genutzt wird, sachgerechte Alternativen zum derzeitg geplanten System zu entwickeln.

Pamatojums

2009 hat der Bundestag die Entwicklung eines neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Kliniken beschlossen, das auf dem Prinzip leistungsgerechter tagesbezogener Entgelte beruhen soll.Der noch amtierende FDP Bundesminister für Gesundheit hat die Erprobung von diagnose- und fallbezogenen sogenannten PEPP-Entgelten entgegen dieser Festlegung des Bundestages und trotz des Protestes Tausender Betroffener, Angehöriger und Fachleuten per Rechtsverordnung durchgesetzt.Diese PEPP-Entgelte entsprechen nicht dem gesetzlichen Auftrag. Sie sind den Fallpauschalen in der somatischen Medizin sehr ähnlich. Vor allem aber werden sie den besonderen Bedürfnissen psychisch kranker Menschen in keinster Weise gerecht, weil sich die Behandlungsbedürfnisse der einzelnen PatientInnen in der Psychiatrie nicht anhand der Diagnose pauschalisieren lassen und die Behandlungsdauer im Einzelfall nicht vorhersehbar ist.Die Einführung des PEPP-Systems würde vor allem die Behandlungsmöglichkeiten für schwer kranke PatientInnen erheblich verschlechtern und eine wohnortnahe Notfallversorgung schwächen. Das Ziel der langfristigen Gesundung psychiatrischer PatientInnen wäre damit gefährdet.Mittlerweile konnte jedoch wissenschaftlich belegt werden, dass es sachgerechte Alternativen auf der Basis von tagesbezogenen Entgelten gibt. Um diese Alternativen prüfen zu können, muss die verbindliche Einführung des neuen Entgeltsystems um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Nur so kann verhindert werden, dass ein falscher und für die PatientInnen schädlicher Weg weiter beschritten wird.

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