Alueella: Saksa

Verjährung der Strafverfolgung - Aufhebung der Verjährungsfrist bei Sexual- und (schweren) Gewaltdelikten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
163 Tukeva 163 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Verjährungsfrist bei Sexual- und (schweren) Gewaltdelikten vollständig aufgehoben wird.

Perustelut

Beia)sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung (§177 StGB)b)der Verbreitung, dem Erwerb oder dem Besitz kinderpornographischer Schriften (§184b StGB)c)der Durchführung exhibitionistischer Handlungen (§183 StGB)d)sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (§182 StGB)e)Zuhälterei (§181a StGB)f)Ausbeutung von Prostituierten (§180a StGB)g)sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§178 StGB)h)jeglichem sexuellen Missbrauch von Kindern (§176 StGB, §176a StGB) i)sexuellem Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§176b StGB)j)sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB, §174a-c StGB)k)der Verbreitung von gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§184a StGB)l)der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz jugendpornographischer Schriften (§184c StGB)m)dem Zugänglichmachen kinder- oder jugendpornographischer Schriften (§184d StGB) und der Veranstaltung oder dem Besuch kinder- oder jugendpornographischer Darbietungen (§184e StGB)n)sexueller Belästigung (§184i StGB)o)Totschlag (§212 StGB)p)bei allen anderen Verbrechen, die langfristigen physischen oder psychischen Schmerz bei dem Opfer oder den Opfern verursachen [können]fordern wir, dass die Verjährungsfrist aufgehoben wird, da1.sich Opfer eines der genannten Verbrechen entweder gar nicht äußern können (Fall g, i, o oder bei zusätzlicher Verstümmelung) oder sich dies durch ein Trauma, damit eingebunden sind zum Beispiel Angstzustände, schlichtweg nicht trauen. Opfer von Sexualdelikten haben oft eine posttraumatische Belastungsstörung oder ähnliches, wodurch sie die Gräueltat verdrängen und die Erinnerung erst im Lauf der Jahre lückenhaft bis vollständig, oft durch die Hilfe eines Psychologen oder ähnlichem, wiederkommt.2.die Ermittlungen in manchen Fällen nicht die Verjährungsfrist einhalten können, da zunächst kein Verdächtigter gefunden werden kann und Jahre später eine Verbindung zu einer anderen Straftat und damit oft zu einem potenziellen Täter entdeckt wird.

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Uutiset

  • Pet 4-19-07-4502-003055 Verjährung der Strafverfolgung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Verjährungsfrist bei Sexual- und (schweren)
    Gewaltdelikten vollständig aufgehoben wird.

    Zur Begründung der Petition werden im Wesentlichen die besonders traumatisierende
    Wirkung dieser Taten und die Rückfallgefahr der Täter ausgeführt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
    verwiesen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 164 Mitzeichnern... enemmän

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