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Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - Verlängerung der Verjährungsfristen/Garantie- und Gewährleistungszeiten bei vom Abgasskandal betroffenen Autos

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 atbalstītājs 51 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass die Verjährungsfristen sowie die Garantie- und Gewährleistungszeiten bei vom Abgasskandal betroffenen Autos angemessen verlängert werden. Mindestens bis nach Abschluss von kartell-, straf- und verwaltungsrechtlichen Klärungen sowie einem höchstrichterlichen Urteil im Zivilrecht.

Pamatojums

Der sogenannte Abgasskandal ist im September 2015 öffentlich bekannt geworden. Somit droht zum Ende 2017 die Verjährung. Bedingt durch den zeitlichen Verlauf und der Menge der Betroffenen werden die allgemein gültigen Fristen den berechtigten Interessen der Verbraucher nicht gerecht. Für viele Fahrzeughalter ist noch nicht erkennbar ob und wann sie einen Schaden erlitten haben.Die Autoindustrie begründet die Abschalteinrichtungen mit Motorschutz. Die geplanten Softwareupdates werden gravierend in die Motorsteuerung eingreifen. Hierbei ist für den Fahrzeughalter erst nach Monaten oder Jahren erkennbar ob er, bezüglich des dann geänderten Schutzstatus des Motors, bei Haltbarkeit oder Kraftstoffverbrauch eine Schädigung erlitten hat.Bis zur Verjährung ist keine endgültige Klärung der Rechtslage zu erwarten. Nur dadurch wäre für den Verbraucher erkennbar ob schon das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung einen Schaden darstellt. Wann ein höchstrichterliches Urteil vorliegt ist ungewiss. Das liegt auch daran, dass zwischen Automobilherstellern und Fahrzeughaltern vor Gericht keine Waffengleichheit herrscht.Zur Bewertung ob ein Schaden vorliegt ist auch der Ausgang von straf- und kartellrechtlichen Verfahren ausschlaggebend. Auch hier ist kein Abschluss innerhalb der jetzigen Verjährungsfristen zu erwarten. Ein Schadensereignis läge auch vor würden Fahrverbote aufgrund tatsächlicher, im alltäglichen Fahrbetrieb erzeugter, Emissionen und nicht aufgrund im Verkaufsprospekt angegebener Abgaswerte verhängt. Schließlich konnte der Autokäufer seine Kaufentscheidung nur hinsichtlich der im Verkaufsprospekt angegebenen Werten treffen. Er hat also im Guten Glauben ein zukunftsfähiges Produkt nach Stand der Technik erstanden. Bei jetzt gültige Gesetzeslage werden in diesen speziellen Fällen die Autohersteller gegenüber seiner Kunden unverhältnismäßig bevorteilt. Fristverlängerungen müssen für Kauf und Nachrüstungen Gültigkeit erlangen.

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