Περιοχή: Γερμανία

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Erweiterung des § 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
58 Υποστηρικτικό 58 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

58 Υποστηρικτικό 58 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Rechtsverordnung § 2 BKatV um Absatz 5a) erweitert wird mit folgendem Wortlaut: "Ist im Bußgeldkatalog ein Regelsatz für das Verwarnungsgeld von mehr als 5 Euro vorgesehen, so ist er bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren um die Hälfte zu ermäßigen. Wurde die Tat unter Vorsatz begangen, so ist der Regelsatz für Erwachsene anzuwenden. Über die Höhe der Geldbuße bei Regelsätzen über 55 EUR entscheidet die Verwaltungsbehörde."

Αιτιολόγηση

Ich bin voll ausgebildeter Ordnungspolizeibeamter in Hessen. Es widerstrebt mir bspw. 14 - 17 jährige Jugendliche wegen der Unterlassung der Lichtnutzung am Fahrrad bei Dunkelheit mit mindestens 20 EUR verwarnen zu müssen und die Sanktion einem Erwachsenen gleichzusetzen (§ 2 Abs. 5 BKatV). Viele Jugendliche erhalten Taschengeld in vergleichbarer Höhe pro Monat. Das trifft sie unverhältnismäßig mit besonderer Härte (30 Tagessätze); zudem ist die Halbierung bei vielen Tatbeständen rechtswidrig (z. B. ein 14 jähriger Jugendlicher, der nicht angeschnallt als Beifahrer in einem PKW sitzt, darf nicht mit 15 statt 30 EUR, sondern muss mindestens mit 20 EUR verwarnt werden - der Fahrer kann nicht ordnungsrechtlich verfolgt werden, da der / die 14 Jährige kein "Kind" mehr ist). Auch der Tatbestand des Handytelefonierens während der Fahrradfahrt beträgt im Regelsatz 25 EUR und wird von sehr vielen Jugendlichen fahrlässig begangen. Die jetzige Rechtslage lässt den Regelsatz von 25 EUR auf "nur" 20 EUR vermindern. Nach der von mir vorgeschlagenen Erweiterung dieser Rechtsverordnung, wäre eine Festlegung des Verwarnungsgeldes auf 12,50 EUR festzusetzen. Meiner Meinung nach angesichts der finanziellen Lage vieler Jugendlicher eine "Strafe" in ausreichender Höhe mit präventiver und nachhaltiger Wirkung. Auch die Verhältnismäßigkeit und die heranwachsende geistige Reife des / der Jugendlichen Unrecht und Gefahrenpotential zu verstehen, bliebe mit dieser Neufassung des Absatz 5a) berücksichtigt. Die Neufassung des Abs. 5a) würde mir und bestimmt auch vielen anderen Amtsträgern die repressive Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gegenüber Minderjährigen und beschränkt strafmündigen Jugendlichen unter 18 Jahren erheblich erleichtern.In jedem Fall sollte diese Rechtsverordnung rechtsverbindlich sein und darf nicht zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung stehen. Deshalb sollte zwingend das Wort "ist" statt "kann" im Wortlaut beschlossen werden.Die Unrechtmäßigkeit das Verwarnungsgeld auf unter 20 EUR zu vermindern führte in der Vergangenheit dazu, dass Jugendliche ordnungsrechtlich gar nicht erst verfolgt worden sind, da die Härte, die den Jugendlichen trifft, zu hoch erschien und für viele Amtsträgerkollegen zu Mitleid geführt hat. In diesen Fällen blieb jedoch die Prävention außen vor und der Jugendliche ignorierte die "mündliche Ermahnung", was zu keiner Verhaltensänderung im Straßenverkehr nachhaltig führte, sondern vielleicht nur für diesen Moment der Verwarnung ohne Verwarnungsgeld.

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Νέα

  • Pet 1-18-12-9214-024970



    Verkehrsordnungswidrigkeiten



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, im Bußgeldkatalog bestimmte Regelsätze für

    Verwarnungsgelder bei Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren zu ermäßigen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 58 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle... παρακάτω

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