Regione: Germania

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Stärkere Sanktionierung bei sehr schweren Verkehrsverstößen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
213 Supporto 213 in Germania

La petizione è stata respinta

213 Supporto 213 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine stärkere Bestrafung von Kraftfahrzeugführern, die durch sehr schwere Verstöße gegen die StVO auffallen, einführen. Dies beinhaltet nicht nur eine Erhöhung der Bußgelder, sondern insbesondere auch die Verhängung von Fahrverboten. Diese Forderung hat auch im Zuge der Neuregelung des Punktesystems des Verkehrszentralregisters in Flensburg bestand.

Motivazioni:

Folgende Verstöße sind als ?schwerwiegend? einzustufen und fallen damit unter die obige Forderung: - Geschwindigkeitsübertretungen (innerhalb geschlossener Ortschaften: über 30 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften: über 40 km/h) - vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis - Nichtbeachten eines Überholverbotes (mit gleichzeitiger Gefährdung) - Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (weniger als 3/10 des halben Tachowertes) - Überfahren eines Wechsellichtzeichens (bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) - Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5 ? im Blut - Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss - Teilnahme und/oder Ausrichtung eines illegalen Straßenrennens - Widersetztung eines Anhaltegebots von Polizeibeamten (Polizeiverfolgung) Durch solche Verstöße wird die Verkehrssicherheit stark gefährdet, folglich steigt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls aufgrund von nicht vorschriftsmäßiger Fahrweise. Solche Unfälle können nur verhindert werden, indem alle Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig handeln. Da dies jedoch nicht jeder tut, müssen diejenigen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, dazu bewogen werden, ihren Fahrstil entsprechend den Regeln anzupassen. Dies kann bei Nichteinsicht nur durch harte und für den Betroffenen schmerzhafte Strafen erreicht werden. Hierzu zählen zwar einerseits exorbitante Bußgelder, jedoch andererseits auch die Verhängung von Fahrverboten. Gerade diese Fahrverbote haben oft eine weitaus bessere erzieherische Wirkung als einfache Geldbußen. Insbesondere hervorzuheben ist hierbei, dass sich diese Forderung nicht auf durchschnittliche Verstöße jedermanns bezieht, sondern auf schwerste Zuwiderhandlungen weniger, die die Sicherheit gefährden (Beispiel: Raserei, Straßenrennen etc.). Gerade für solche Personen sind die Strafobergrenzen zu niedrig angesetzt, sodass ein entsprechend schwerer Verstoß in der StVO deutlich geringere Signalwirkung besitzt, als es sinnvoll wäre. Die Strafobergrenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt beispielsweise bei ?über 70 km/h?, so wird also eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 71 km/h genauso geahndet, wie eine Überschreitung von 100 km/h. Dies ist ein Zustand, der nicht nur ungerecht ist, sondern der im Prinzip schwerste Verstöße fördert. Die Forderung dieser Petition lautet deshalb: - Drastische Ausweitung des Strafmaßes für schwerwiegende Verstöße über die bisherigen Grenzen hinaus. - Ausdehnung der Verhängung von Fahrverboten, d. h. Verlängerung von Fahrverboten (mehr als drei Monate) in schweren Fällen und öfteres Durchsetzen dieser. - stärkere Bepunktung schwerer Delikte. - Erhöhung der Bußgelder für schwere Verstöße. - stärkere Ahndung von Zuwiderhandlungen, z. B. das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz Fahrerlaubnisentzug.

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Novità

  • Pet 1-17-12-9214-036447Verkehrsordnungswidrigkeiten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die schärfere Bestrafung von Verkehrsverstößen gefordert.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gingen 213 Mitzeichnungen, 121 Diskussionsbeiträge sowie mehrere Eingaben
    mit verwandter Zielsetzung ein, die wegen des Sachzusammenhangs einer
    gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens... avanti

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