Région: Bavière
Construction

Verlängerung der Antragsfrist für Bayerisches Baukindergeld Plus & Eigenheimzulage

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La pétition est adressée à
Bayerischer Landtag Petitionsausschuss
1 131 Soutien 1 093 en Bavière

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus und der Bayerischen Eigenheimzulage fördert der Freistaat Bayern den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Der Freistaat Bayern möchte für Familien mit Kind(ern) und Alleinerziehende den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie erleichtern. Dafür verstärkt der Freistaat Bayern den vorgesehenen Betrag des Bundes deutlich. Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Paare oder Alleinerziehende, die Baukindergeld des Bundes erhalten, sind zuwendungsberechtigt und können den Förderantrag auf das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo stellen. Zusätzlich zum Bayerischen Baukindergeld Plus kann hier auch die Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.

Die Gewährung des Bayerischen Baukindergeldes Plus und der Bayerischen Eigenheimzulage ist an die gleichen Antragsfristen gebunden, wie das Baukindergeld des Bundes. Die wesentlichen Bedinungen folgen hier: Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Die Antragstellung ist nach Einzug in die Immobilie möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Monate (vor Merkblattänderung am 17.05.2019 3 Monate) nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Raison

Der Erwerb von Bauland hängt ab von der Erschließung von neuem Bauland in Städten und Gemeinden. Die Erschließung von neuem Bauland ist oftmals sehr komplex und zeitaufwändig. In vielen Fällen wird neues Bauland erst nach Ablauf der Frist bis 31.12.2020 verfügbar. Somit kommen viele Faminlien unverschuldet nicht in den Genuss des Baukindergeldes.

Die Covid-19 Pandemie hat zu weiteren Verzögerungen geführt. Besichtigungen bei Bestandsobjekten konnten nicht durchgeführt werden.

Ähnlich wie beim Baukindergeld des Bundes kann das verfügbare Budget für das Bayerischen Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage nicht voll ausgeschöpft werden, da es an die gleichen Antragsfristen gebunden ist. Somit wird das Ziel des Gesetzes, nämlich Familien mit Kindern die Schaffung von Immobilienbesitz zu ermöglichen, teilweise verfehlt. Da Deutschland im europäischen Vergleich mit 42.1% eine sehr niedrige Wohneigentumsquote aufweist, ist dies besonders bedauerlich.

Wir fordern daher, wie bei der Petition für das Baukindergeld des Bundes, die Verlängerung der Antragsfrist um mindestens 2 Jahre auf den 31.12.2022.

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