Verlängerung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Unterstützende 8 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterstützende 8 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Arbeitslosengeld (ALG I) auch für TeilnehmerInnen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit, die wegen der Corona-Pandemie vor dem 1. Mai 2020 unterbrochen wurde, bis zum tatsächlichen Ende der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verlängert wird.

Begründung

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch die Bildungsinstitute Mitte April d. J. zur Schließung verpflichtet. Die mit Bildungsgutschein geförderten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen wurden ab diesem Zeitpunkt für etwa 2 Monate unterbrochen, jedoch die ALG 1 Zahlungen bei vielen ALG 1 Beziehern bereits zum Zeitpunkt des ursprünglichen Endes der Aus-, Fort- oder Weiterbildung eingestellt. Um diese Lücke zu schließen und die Betroffenen gleichzustellen wird mit dieser Petition gefordert, dass das ALG 1 auch für die TeilnehmerInnen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung, die bereits vor dem 01.05.2020 unterbrochen wurde, ebenfalls und zwar bis zum tatsächlichen Ende der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verlängert wird. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist direkt mit dem Abschluss der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verbunden und war damit für die TeilnehmerInnen unverschuldet nicht möglich. Der Beschluss für die Verlängerung des ALG 1 ab dem 01.05.2020 bis 31.12.2020 ist daher entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

1. Jede Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmassnahme ist mit nicht unerheblich hohen finanziellen Fördermitteln verbunden. 2. Der/die MassnahmenehmerIn widmet viel Zeit und Fleiß um die geförderte Maßnahme erfolgreich abzuschließen um dementsprechend einen Arbeitsplatz wieder zu finden und somit langfristig aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen. Aus diesen beiden Ansichten heraus wäre es allein schon wirtschaftlich betrachtet, angebracht, die Fördermaßnahme bis zum erfolgreichen Abschluss zu verlängern. Besten Dank. MfG

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