Regija: Njemačka
Sigurnosti

Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren, Beschleunigen der Lösung von Rechtsstreitigkeiten

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3 Potpora 3 u Njemačka

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Es soll beschlossen werden zur Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren, dass

  1. jeder Beteiligte des Konfliktes, auch jeder beteiligte Rechtsanwalt, soll von Anfang an zur vollständigen Wahrheit verpflichtet sein, alle Beweise, Indizien und sachdienlichen Hinweise wie unter anderem Unterlagen, Fotos, Filme vollständig vorlegen, als auch auf Fehler des Streitgegners hinweisen müssen, durch die er glaubt, dass der Streitgegner ein gerichtliches Verfahren verlieren würde. Wird dies grob fahrlässig oder vorsätzlich von einem Beteiligten missachtet, so ist dies strafrechtlich mit einem Bußgeld zu ahnden, sowie die entstandenen Unkosten mitsamt Rechtsanwalts - und Gerichtskosten auszugleichen. Ansonsten sind nur die entstandenen Unkosten auszugleichen. Sind die sachlichen Hinweise unverschuldet nicht zeitnah zu erbringen, soll ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage dem Konfliktgegner oder im Fall der Vertretung durch einen Rechtsanwalt diesem unter Angabe der benötigten Zeit zur Beibringung innerhalb von drei Tagen zugestellt werden.

  2. Im Besonderen soll jeder Beteiligte des Konfliktes, auch jeder Rechtsanwalt, auf Fehler hinweisen, wenn der Streitgegner eine Maßnahme androht, die nicht notwendig wäre, wenn auf den Fehler hingewiesen worden wäre. Wird dies von einem Beteiligten grob fahrlässig oder vorsätzlich missachtet, ist dies strafrechtlich mit einem Bußgeld zu ahnden, sowie die entstandenen Unkosten mitsamt Rechtsanwalts - und Gerichtskosten auszugleichen. Ansonsten sind nur die entstandenen Unkosten auszugleichen.

  3. Erst nachdem alle Argumente vollständig und wahrheitsgemäß unter Vorlage von Beweisen, Indizien und aller sachdienlichen Hinweise ausgetauscht worden sind und trotzdem die Konfliktparteien sich nicht einigen konnten, soll das Gerichtsverfahrens eingeleitet werden können.

  4. Stellt sich bei dem Gerichtsverfahren jedoch heraus oder kann eine Konfliktpartei beweisen, dass der Streitgegner oder sein Rechtsanwalt die Unwahrheit vorgetragen hat, oder die vorgelegten Argumente und Beweise nicht vollständig waren, ist dieses Verhalten in diesem Verfahren sofort strafrechtlich zu verurteilen. Die Konsequenz soll sein, dass derjenige die Verfahrenskosten, sowie alle Kosten, die unnötig entstanden sind, zu tragen hat. Kann er dies nicht oder nur teilweise, soll der offene Betrag*10 als gemeinnützige Arbeit verrichtet werden müssen.

  5. Wurde Prozesskostenhilfe gewährt und der Begünstigte nützte diesen Umstand aus einen Prozess anzustrengen, der vermieden hätte werden können, wird die Prozesskostenzusage zurückgezogen und der Begünstigte muss sämtliche Kosten selbst in Raten abtragen oder eine gemeinnützige Arbeit in der Höhe*10 verrichten.

Obrazloženje

Sicherlich ist es nicht nur mir passiert, dass ein Prozess und Zusatzkosten hätten vollständig vermieden werden können, wenn der Streitgegner alle Argumente vollständig und wahrheitsgemäß vorgetragen hätte, jedoch lieber im Wissen des sicheren Sieges einen Prozess anstrengte um dem anderen finanziellen Schaden zuzufügen.

Dies ist möglich, weil die Konfliktparteien per Gesetz weder zur vollständigen Wahrheitspflicht noch zum Hinweis auf gegnerische Fehler, die zur Verfahrensniederlage führen müssen, angehalten sind.

Da diese Verfahren jedoch unnötig sind und die Gerichte durch oben genannte Maßnahmen entlastet werden könnten, sowie die Schlichtung aufgrund der vollständigen Wahrheitspflicht beschleunigt werden könnten, ist es sinnvoll die Gesetzeslage entsprechend zu ändern !

Ein weiterer Punkt ist, dass dieses Verhalten unredlich ist und deshalb unterbunden werden sollte und zudem die Prozesskostenhilfe eine Hilfsmaßnahme für Menschen sein soll, die ansonsten ihre Rechte nicht einfordern können, jedoch nicht um durch diese Hilfe mehr Streitigkeiten gerichtlich entscheiden zu lassen.

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