Veröffentlichung einer Berichterstattung bezüglich der Tätigkeit als Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das DPMA

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Ondersteunend 9 in Duitsland

De petitie is afgesloten

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  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verpflichtet werden soll, eine angemessen umfangreiche und aussagekräftige Berichterstattung bezüglich der Tätigkeit als Aufsicht der Verwertungsgesellschaften zu veröffentlichen. HinweisgeberInnen müssen in den Berichten standardmäßig anonymisiert und nur auf Wunsch namentlich genannt sein. Es sollte in diesem Zusammenhang ein professionell ausgestaltetes Hinweisgebersystem geben.

Reden

Verwertungsgesellschaften (VG) erzielten in Deutschland im Jahr 2018 Erträge von rund 1,74 Milliarden Euro; vgl. DPMA Jahresbericht 2019, S. 51. Diese Erträge stehen, nach Abzug administrativer Kosten, Kulturschaffenden zu. Das DPMA soll die Aufsicht der zugehörigen Vorgänge gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) § 75 durchführen und die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. In welchem Maß und wie das geschieht ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Das soll geändert werden.Im DPMA Jahresbericht 2019, S. 50-51 sowie anderen Jahresberichten sind lediglich allgemein gehaltene Informationen veröffentlicht. Wichtig wäre, welche Maßnahmen im Berichtsjahr umgesetzt und welche Ergebnisse erzielt wurden. Beides ist nicht genannt.Unter anderem fehlen der Öffentlichkeit folgende Informationen:1. Prüfmethoden, Vorgehensweisen, Anzahl der MitarbeiterInnen sowie Organigramm der VG-Aufsicht;2. Dokumentation konkreter Prüfvorgänge: Auslöser, Tätigkeiten, Ergebnisse, Maßnahmen;3. Anzahl und Ergebnisse angekündigter sowie unangekündigter Audits durch DPMA bei VG;4. Anzahl und Inhalte eingegangener, bearbeiteter und ggf. unbearbeiteter Beschwerden pro Jahr pro VG;5. Ergebnisse der Aufsichtstätigkeit, insbesondere Maßnahmen gegenüber VG;6. Begründungen für das Unterlassen von Prüfmethoden wie elektronische Vollprüfung der vergütungsrelevanten Datenlagen.Zudem existiert kein Hinweisgebersystem. Aufgrund der hochkomplexen Vorgänge innerhalb der VG sind MitarbeiterInnen der VG potenziell höchst relevante (vielleicht die einzig möglichen) HinweisgeberInnen. Diese werden sich ohne entsprechenden Schutz tendenziell selten oder gar nicht äußern. Dies verhindert potenziell, dass das DPMA sich ein zutreffendes Bild über die Lage innerhalb der VG schaffen kann.Zusammenfassend besteht deshalb Gefahr, dass unangemessen schwache Prüfungen des DPMA gegenüber den VG stattfinden.Weiterführend: Deutscher Bundestag, Schlussbericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, Drucksache16/7000 v. 11. 12. 2007. Auszüge: ‘Die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften nimmt im Vergleich zu den anderen Aufgaben einen zu geringen Stellenwert ein.’ (S. 282). ‘In der Anhörung [...] wurde von vielen Sachverständigen die Auffassung geäußert, dass die Aufsichtstätigkeit des [DPMA] nicht immer zufriedenstellend ist.’ (S. 282-283). Handlungsempfehlungen 12.-14., S. 285: Aufsicht deutlich stärken, strukturell anders organisieren, Einzelfälle kontrollieren. Zudem stellt sich weiterhin die Frage, weshalb diese Aufsicht dem DPMA zugeordnet ist und nicht ‘[...] die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften [...] bei einer Regulierungsbehörde des Bundes [angesiedelt ist]’; S. 285, Empfehlung 13.Der Deutsche Bundestag möge entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen, damit sich die Öffentlichkeit ein klares und angemessen detailreiches Bild der Tätigkeit des DPMA als Aufsichtsbehörde der VG verschaffen kann.

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