Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Mobilfunk-Warn-Verordnung (MWV) lässt einige wichtige Aspekte ungeregelt. Weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung darf es nicht mehr geben. Notrufe 110 und 112 müssen immer und überall erreichbar sein. Die Mobilfunkstationen müssen auch bei Stromnetzausfall weiterarbeiten. Auch bei IP-Telefon ist Notstromversorgung notwendig. Die Bundesnetzagentur muss innerhalb von 3 Wochen nach Meldung die Minderversorgung auf Kosten der Netzbetreiber in ihrer Gesamtheit diese Minderversorgung abstellen.

Begründung

Die Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung - MWV) verbessert viel, lässt aber einige wichtige Aspekte ungeregelt, die für die Notfallversorgung unerlässlich ist. Noch bei ISDN war die Notstromversorgung gesichert. Digitalisierung darf nicht die Sicherheitsmerkmale analoger Technik aufheben.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern