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Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge § 53 Absatz 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dergestalt ändern, dass Konturmarkierungen an größeren Bussen (EG-Fahrzeugklassen M2 und M3) nicht nur zugelassen, sondern zumindest für Neuzulassungen verpflichtend werden, wie dies aktuell schon für Lkw und deren Anhänger (aka Fahrzeuge der Klassen N2, N3,O3 und O4) gilt.
Αιτιολόγηση
Konturmarkierungen aus retroreflektierendem Material erhöhen die Erkennbarkeit von Fahrzeugen deutlich, insbesondere bei schwierigen Sichtverhältnissen (Nässe, Nebel, Dunkelheit). Es ist nicht einzusehen, dass Busse, die eine Vielzahl von Personen transportieren, geringere Sichtbarkeitsanforderungen haben sollen als Lkw. Desweiteren halten Busse der ÖPNV incl. Schulbussen aber auch Reise- und Fernbusse sowohl innerorts als auch außerorts zum Teil auf der Fahrbahn zum Ein- und Ausstieg. In diesen Situationen ist eine erhöhte Sichtbarkeit besonders von Vorteil.
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.