Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, Vermieter in bestimmten vordefinierten Fällen zu verpflichten, von sich aus Mietminderung anzubieten. Solche Fälle sollten alle diejenigen sein, die ein Schiedsgericht als gut begründet einstufen würde: Feuer- und/oder Wasserschäden, Wasserversorgung, Stromversorgung, Heizung etc. (funktioniert bzw. funktionieren nicht), Baulärm, usw.
Perustelut
Es ist für den Mieter stets mit großem Aufwand und Risiko verbunden, den Vermieter selbst in gut begründeten Fällen zur Mietminderung zu bewegen. Aus Angst gegebenenfalls gekündigt zu bekommen, verzichten nicht wenige Mieter lieber darauf. Das darf nicht sein. Zumal die Mietminderung für den Mieter einen Anreiz darstellt, Missstände zu beseitigen, die dafür ursächlich sind. Es ist also im Interesse der Substanz, dass Mietminderung nicht leicht vermieden werden kann.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.6.2021
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