Region: Saksonia
Praw obywatelskich

Versammlungen von Gewerkschafter*innen hinter Gittern ermöglichen

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  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Am 19.02.2017 wurde eine Möglichkeit der Versammlung von Vertreterinnen der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) in der JVA Zeithain beantragt. Zudem waren dazu Abgeordnete des Sächsischen Landtages und des Europaparlamentes eingeladen. Eine Liste der Teilnehmer*innen sowie der Tagesordnungspunkte lag der Anstaltsleitung vor. Am 21.04..2017 wurde die Versammlung mit der Begründung der Gefahr „für die Sicherheit und Ordnung“ abgelehnt. Das Ablehnung wurde am15.05.2017 zugestellt.

Wir bitten die Landesregierung Sachsen, eine untergesetzliche Regelung zu formulieren, welche regelmäßige Versammlungen von Mitgliedern der GG/BO hinter Gittern ermöglicht.

Uzasadnienie

Die GG/BO wurde vor drei Jahren, am 21. Mai 2014, in der JVA Tegel gegründet. Zu den drei Kernforderungen gehören die „Volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern“, „Gesetzlicher Mindestlohn“ und „Volle Sozialversicherung“. Zudem unterstützen sich Gewerkschafter*innen gegenseitig in sozialen, rechtlichen und parlamentarischen Fragen rund um das Thema Strafvollzug und Resozialisierung. Elementar für diese Arbeit ist der gegenseitige postalische und persönliche Austausch, bei dem wir uns auf die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs 1 und Art. 3 GG berufen.

Gerne wird im Alltag der GG/BO Gewerkschafterinnen angeführt, dass die GG/BO keine Gewerkschaft sei, da Inhaftierte Arbeiterinnen keine Arbeitnehmerinnen im klassischen Sinn darstellen. Es handele sich bei arbeitenden Gefangenen um eine Sonderform im Rahmen eines öffentlichen/rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Dem halten wir entgegen, dass die Bildung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitnichten von einem Arbeitnehmerinnenstatus abhängig ist. Im DGB sind bspw. Erwerbslose, Beamtinnen, Renterinnen, aber auch Papierlose organisiert. Ebenso verhält es sich mit dem häufig vorgebrachten Argument des nicht eingetragenen Vereins. Die GG/BO ist, ebenso wie Einzelgewerkschaften des DGB oder die Basisgewerkschaft FAU, ein sogenannter nicht rechtsfähiger Verein.

Aus dem Grundrechtereport 2017 (S. 100) geht dazu hervor :

"Die Gefangenenarbeit im Vollzug sei ein öffentlich - rechtliches Arbeitsverhältnis, die Anstaltsleitung habe ein Direktionsrecht. Das ist richtig , schränkt aber nicht notwendig die Koalitionsfreiheit ein. Bei Beamtinnen verhält es sich nämlich ähnlich - man wird ernannt, und schließt keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag ab, Dienstvorgesetzte verfügen in der Regel über ein Weisungsrecht (Ausnahmen: Richterinnen und Hochschullererinnen). Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) Beamtinnen schon 1965 Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG zugebilligt ( BVerfGE 19,303). Im übrigen würde der Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge vermutlich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der gefangenen Arbeiterinnen und Arbeiter verbessern,das Hinwirken entspricht also der Zweckbestimmung in Art. 9 Abs.3 GG."

Vor dem Hintergrund, dass sich beispielsweise eine kriminelle Organisation ebenso auf die Koalitionsfreiheit hinter Gittern berufen könnte, sollte der Unterschied zu einer Interessenvereinigung mit gewerkschaftlicher Ausrichtung erkannt und dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Koalitionsfreiheit, in dem Fall Versammlungen, Rechnung getragen werden.

Auch wird gerne aufgeführt, dass das Strafvollzugsgesetz für eine Mitbestimmung der Gefangenen, die Gefangenenmitverantwortung vorsehe. Diese ist im sächsischen Strafvollzugsgesetz unter § 112 lediglich für Angelegenheiten von „gemeinsamen Interesse“ angelegt. [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4229-VVJug#vwv107] Dabei werden Angelegenheiten von „allgemeinem Interesse“, also solchen Angelegenheiten, die über die JVA hinausgehen, ausgeklammert.

Zur Thematik der „Interessenvertretung der Gefangenen“ und insbesondere der „Gefangenen-Gewerkschaft“, bitten wir um Beachtung der aktuellen Kommentierung des Strafvollzugsgesetzes von Feest, Lesting, Lindemann 2017 Auflage 7, S. 798 ff. [http://ggbo.de/wp-content/uploads/2017/05/stvollzg_gmv_ggbo.pdf]

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

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