Regione: Vokietija

Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung - Änderung des § 26 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Sonstige Versicherungspflichtige)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
67 Palaikantis 67 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

67 Palaikantis 67 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Sozialgesetzbuch Drittes Buch (§ 26 Absatz 2b) in geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Versicherungspflicht auch für Pflegepersonen ermöglicht wird, die unmittelbar vor der Pflegetätigkeit nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach diesem Gesetz bezogen hatten, jedoch lange Jahre ehrenamtliche Pflege geleistet haben.

Priežastis

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für die Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat künftig ein Recht auf ein Arbeitslosengeld und Leistungen der Arbeitsförderung, falls nach der Pflegetätigkeit ein Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht unmittelbar gelingt.Davon ausgeschlossen sind jedoch Pflegepersonen, die zwar langjährig gepflegt haben (mitunter 10 Jahre und mehr), vor der Pflege aber aus verschiedenen Gründen nicht versicherungspflichtig waren oder Leistungen bezogen haben. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftlich hoch nützliche Pflegetätigkeit, in Form einer Absicherung bei Arbeitslosigkeit honoriert werden soll, sehr ungerecht. Nach beispielsweise 10 Jahren der Pflege sollte die Vorversicherung nicht mehr maßgeblich sein.

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žinios

  • Pet 4-18-11-819-039235 Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (§ 26 Absatz 2b) in
    geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Versicherungspflicht auch für
    Pflegepersonen ermöglicht wird, die unmittelbar vor der Pflegetätigkeit nicht in der
    Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach diesem
    Gesetz bezogen hatten, jedoch lange Jahre ehrenamtliche Pflege geleistet haben.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein gesellschaftliches
    Interesse... toliau

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