Versicherungsvertragsrecht - Änderung der §§ 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (Rückstellungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den §§ 204/205 Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der vollen Übergabe und Mitnahme der bis dato erworbenen Rückstellungen zu ändern.

Begründung

Bisher werden Altersrückstellungen bei Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft mitgenommen.Bei Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft verfällt diese erworbene Rückstellung.Durch die aktuelle gesetzliche Regelung ist ein Wechsel zu einer anderen Versicherung nahezu ausgeschlossen.Ein fairer Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern kann nur durch Änderung des §§ 204/205 oder anderen erfolgen.Kann der Private Krankenversicherte bei Kündigung seines laufenden Vertrages auch seine bis dato erworbenen Altersrückstellungen mitnehmen, wäre ein optimaler Wettbewerb Voraussetzung.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern