Versicherungsvertragsrecht - Festsetzung der Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte auf vier Wochen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Unterstützende 72 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

72 Unterstützende 72 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, eine Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte auf vier Wochen festzusetzen und Anwaltskosten Geschädigter bei Zahlungsverzug auf die Aktionäre umzulegen.

Begründung

Es ist derzeit so, dass Versicherungen Zahlungen an Geschädigte über die von mir genannte Frist verschleppen. Derzeit kann der Geschädigte dann anwaltlich einklagen. Allerdings werden dann die Kosten für die Anwälte wieder auf die Beiträge angerechnet und am Ende zahlt dann der Versicherungsnehmerfür die Säumigkeiten der Versicherer. Das ist so nicht hinnehmbar.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-7617-043388 Versicherungsvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Zahlungsfrist für Versicherungen an Geschädigte
    auf vier Wochen festzusetzen und Anwaltskosten Geschädigter bei Zahlungsverzug
    auf die Aktionäre umzulegen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Versicherungen Zahlungen
    an Geschädigte erst nach einem Zeitraum von vier Wochen leisteten. Wenn der
    Geschädigte die Zahlung mit anwaltlichem Beistand erfolgreich einklage, würden die
    Kosten für die Anwälte auf die Versicherungsbeiträge umgelegt. Es sei nicht
    hinnehmbar,... weiter

Noch kein PRO Argument.

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