Περιοχή: Γερμανία

Versicherungsvertragsrecht - Gesetzliche Leistungspflicht der Versicherer im Versicherungsfall

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
81 Υποστηρικτικό 81 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

81 Υποστηρικτικό 81 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Versicherungen (aller Art und vergleichbare Einrichtungen) als stärkerer Partner grundsätzlich und unmittelbar zu leisten haben, keine Leistungen abbrechen dürfen, wenn sie nicht aktiv (Idee der Beweislatumkehr) beweisen können (ggf. Gerichtsentscheid auf eigenes Betreiben), dass keine Pflicht mehr vorliegt.

Αιτιολόγηση

Der kräftemäßig unterlegene Vertragspartner ist zu schützen. Schadenersatz ist stets seitens des Stärken zu erstreiten.Es muss stärkeren Vertragspartnern jedes Werkzeug genommen werden durch zeitraubende Instanzengänge und einseitige Weigerungen den schwächeren und abhängigen Partner in (finanziell) ausweglose Lagen zu drängen. Pacta sund servanda - und erst wenn bedient wird und wurde hat man das Recht dies anzufechten.Wenn der abhängige Partner vorsätzlich unrichtige Angaben machte, oder Ursachen nach Ansicht des stärkeren Partners wegfallen, ist es ausschließlich an diesem über Gerichtsentscheidungen seinerseits eine Änderung in seinem Sinne zu erwirken.Einfache Beobachtung belegen, dass analoge Maßnehmen zum Gegenteil Gang und Gäbe des Stärkeren sind und unter Stillhalten nebst Verzögerungen (Streitwerte, »Finanziell längerer Atem«) der Schwächere benachteiligt wird. Plakativ formuliert aussitzen bis der Tod des Schwächeren einen Fall klärt.Ich fordere nicht mehr als Parität, Beweislasten etwas nicht tun zu müssen statt berechtigte Forderungen erzwingen zu müssen.Ich stelle es dem Stärkeren frei zügig Beweise vorzulegen die zu seinen Gunsten ausfallen Zahlungen zu verweigern oder Gezahltes einzufrieren. Banken werden verpflichtet zu Gunsten des Schwächeren in Vorkasse zu treten (Kredit) und sich beim Stärkeren zu entschädigen. Das Opfer wird (vorerst) aus dem Spiel genommen, ein Streit findet auf Augenhöhe statt.

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Νέα

  • Pet 4-18-07-7617-045000 Versicherungsvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird u. a. gefordert, dass Versicherungen grundsätzlich und
    unmittelbar zu leisten haben.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Versicherungen (aller Art
    und vergleichbare Einrichtungen) die stärkeren Vertragspartner seien. Daher sollten
    diese grundsätzlich und unmittelbar zu leisten haben, keine Leistungen abbrechen
    dürfen, wenn sie nicht aktiv (Idee der Beweislastumkehr) beweisen könnten (ggf.
    Gerichtsentscheid auf eigenes Betreiben), dass keine Pflicht... παρακάτω

Συζήτηση

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