Reģions: Vācija

Versicherungsvertragsrecht - Mitwirkungspflicht des Versicherungsinteressenten im Rahmen der Gesundheitsprüfung

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mitwirkungspflicht eines Versicherungsinteressenten im Rahmen der sogenannten Gesundheitsprüfung zu präzisieren und zu beschränken und die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages durch die Versicherung im Falle von Falschangaben zu beschränken.

Pamatojums

Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und beim Abschluss einer privaten Krankenvoll- bzw. Krankenzusatzversicherung muss im Regelfall durch den Versicherungsnehmer ein sogenannter Gesundheitsfragenkatalog beantwortet werden, ggf. erfolgt auch eine Gesundheitsprüfung. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer diese Fragen unvollständig oder fehlerhaft beantworten, keineswegs immer aus dem Vorsatz der Täuschung, sondern vielmehr mehrheitlich aufgrund Fahrlässigkeit (falsch verstandene Scham, Gleichgültigkeit, Trägheit, Vergesslichkeit oder einfach die Annahme, dass die erlittenen Krankheiten bedeutungslos seien etc.)Im Regelfall erfolgt bei Vertragsabschluss durch die Versicherung nur eine grobe Prüfung, es kommt also auch bei fehlerhaft ausgefülltem Gesundheitsfragebogen ein Vertrag zustande.Erst bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Krankenakte des Versicherten durch die Versicherung intensiver geprüft und sofern sich hier Diskrepanzen zeigen, verweigert im Regelfall die Versicherung die Leistung vollständig durch Anfechtung des Vertrages.Folge für den Versicherten ist, dass dieser unerwartet komplett ohne Versicherungsschutz dasteht, mit oft verherrenden finanziellen Folgen für den Versicherten.Mit dieser Petition wird gefordert, zunächst die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers weiter zu präzisieren und zu beschränken. Von einem medizinischen Laien kann eine korrekte und vollständige Auskunft zum Gesundheitszustand nicht erwartet werden, es sollte hier auf jeden Fall hinreichen, alle behandelnden Ärzte oder Einrichtungen zu benennen und von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherung zu entbinden. In diesem Fall sollten keine weiteren Auskünfte vom Versicherungsnehmer angefordert werden dürfen.Darüberhinaus sollte die Anfechtung des Versicherungsvertrags nach Eintreten des versicherten Ereignisses nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sollte die Versicherung im Falle von Fehlangaben durch den Versicherten partiell entbunden werden, zu einem Grad, der zu bestimmen ist aus der Schwere der Fehlangabe (also ganz oder weitgehend entbunden, wenn Arglist bewiesen werden kann, aber nur zu einem geringen Teil entbunden, sofern nur Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann), aus dem Grad des beweisbaren Zusammenhangs oder gar der Kausalität aus dem verschwiegenen Ereignis und dem den Versicherungsfall auslösenden Ereignisses und nicht zuletzt aus der Dauer, die das Versicherungsverhältnis bereits besteht.In jedem Fall sollte die Versicherung bei Nichtleistung oder partieller Leistung verpflichtet werden, die zuvor vom Versicherten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses erbrachten Versicherungsbeiträge zu einem dem Grad der Geringerleistung entsprechenden Anteil unverzinst, aber auch ohne Abzüge zurückzuerstatten.

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Jaunumi

  • Pet 4-17-07-7617-044091Versicherungsvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert unter anderem, die Mitwirkungspflicht eines
    Versicherungsinteressenten im Rahmen der sogenannten Gesundheitsprüfung zu
    präzisieren und zu beschränken.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es komme im Rahmen der
    Gesundheitsprüfung, die Versicherer vor Abschluss einer privaten
    Krankenversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchführen,
    immer wieder vor, dass die Antragsteller Gesundheitsfragen unvollständig oder
    fehlerhaft beantworten. Dies geschehe teilweise... vairāk

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